Dezember-Soforthilfe | Die sog. Dezember-Soforthilfe als erste Stufe der Gaspreisbremse wird erfolgreich umgesetzt. Seit 9. Januar 2023 können auch Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen. Die ersten Anträge sind bereits eingegangen und werden nach Prüfung ab 1. Februar 2023 ausgezahlt.
Soforthilfen | Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden im Dezember beschlossen. Dafür verabschiedete das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ um.
Soforthilfen | Am 14. November 2022 hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen hatte. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.
Gesetzgebung | Der Bundestag hat am 10.11.2022 in 2./3. Lesung das Gesetz über die sog. Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen. Das Gesetz soll am 14.11.2022 im Bundesrat abschließend beraten werden und danach schnellstmöglich in Kraft treten.