DSGVO | Das AG Dortmund hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Zeugenvernehmung per WhatsApp über das Mobiltelefon des Betroffenen erlaubt. Auf datenschutzrechtliche Bedenken hatte es hingewiesen - diese aber mit Hinweis auf die Freiwilligkeit der besonderen Vernehmung und der besonderen Verfahrenssituation zurückgestellt (Az. 729 OWi-268 Js 298/25-30/25). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Bußgeldnovelle | Der Bundesrat hat einem Vorschlag der Bundesregierung zur sog. Bußgeldnovelle zugestimmt. Die Verordnung kann nun von der Bundesregierung im Bundegesetzblatt verkündet werden und drei Wochen später in Kraft treten.