Abgabenordnung | Das BMF hat das Merkblatt zur Transaktionsmatrix i. S. d. § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO veröffentlicht (Az. IV B 3 - S 0225/00019/004/009).
Bürokratieabbau | Die BStBK hat das Vergabeverfahren für den Aufbau einer Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung (VDB SV) und dem Relaunch der VDB in Steuersachen (VDB St) abgeschlossen.
Steuern. Mit Recht! Der DATEV-Podcast | Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, oder kurz BEG IV tritt ab Januar 2025 in Kraft und soll zu mehr Entlastung von Bürokratie führen. Wir reden mit Klaus-Heiner Röhl, Senior Economist Mittelstandspolitik am Institut der deutschen Wirtschaft.
Steuern. Mit Recht! Der DATEV-Podcast | Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Bürokratie weiter reduzieren und Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlasten. Inwiefern es zu mehr Freiheit von Bürokratie beiträgt, sei den Experten überlassen.
Bürokratieentlastungsgesetz IV | Das Bundeskabinett hat am 04.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Verordnung damit an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 wird ein Großteil der Regelungen in Kraft treten.
Gesetzgebung | Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat im Oktoberplenum passiert hatte.
Berufsrecht | Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin geregelten Änderungen der WPO treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Bürokratieabbau | Die BStBK begrüßt das verabschiedete Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das den offiziellen Startschuss für die Errichtung einer neuen Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung gibt.
Gesetzgebung | Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Bürokratieentlastungsgesetz IV zugestimmt.
Berichtspflichten | Überbordende Berichts- und Dokumentationspflichten zählen zu den stärksten Innovations- und Investitionshemmnissen für die deutschen Unternehmen. Das jüngst im Deutschen Bundestag verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein guter Anfang, um die Betriebe zu entlasten und den Standort konkurrenzfähiger zu machen – aber eben nur ein Anfang. Denn gleichzeitig entstehen lt. DIHK neue bürokratische Anforderungen.
Bürokratieabbau | Mit vielen Einzelmaßnahmen will die Regierung Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von Bürokratie entlasten. Nach dem Bundestag muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen. Die BRAK nimmt ausführlich Stellung zum Entwurf des BEG IV.
Gesetzgebung | Der Bundestag hat am 26.09.2024 für eine Entlastung von Bürokratie gestimmt. Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BT-Drs. 20/11306) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.
Bürokratieabbau | Das BMJ prüft derzeit, ob bestimmte gesetzliche Schriftformerfordernisse für Aufsichtsratsbeschlüsse und Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften entfallen können. Die BRAK begrüßt das und legt einen Formulierungsvorschlag dafür vor.
Bürokratieentlastungsverordnung | Der Entwurf der BEV umfasst Bürokratieerleichterungen wie die Abschaffung von Formvorschriften. WP/vBP betreffen u. a. Änderungen der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Gesetzgebung | Das Bundeskabinett hat am 13.03.2024 das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Darüber informiert das BMJ.