Gesetzgebung | Ab 2023 wird die Verbrennung von Kohle und ab 2024 dann auch die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einbezogen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preises für Sprit, Heizöl und Gas auf den 1. Januar 2024 verschoben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz gebilligt.
Brennstoffemissionshandelsgesetz | Mit einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/3438) sollen nunmehr auch ab 2023 die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Brennstoffemissionshandelsgesetz aufgenommen werden.