Umgang mit Beschwerden in der Kanzlei | Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Kühlschrank und dieser funktioniert nicht. Sie rufen beim Kundenservice an, doch niemand kümmert sich um Ihr Anliegen. Sie werden sich vermutlich darüber ärgern und sich danach gut überlegen, noch mal ein Gerät dieses Herstellers zu kaufen.