Eine US-Richterin hat entschieden: Die Künstliche Intelligenz Dabus kann nicht als Schöpfer bezeichnet werden. Wie sie ihre Entscheidung begründet

Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Virginia hat jetzt entschieden, dass die Künstliche Intelligenz (KI) Dabus in den Vereinigten Staaten nicht als schöpferische Kraft eingestuft werden kann. Die Spielart eines neuronalen Netzwerks darf demnach in einer Anmeldung für ein Patent nicht als Erfinder eingetragen werden. Das US-Patentgesetz verlange, dass ein „Individuum“ in einem Antrag für einen entsprechenden gewerblichen Rechtsschutz unter Eid versichere, die beanspruchten Innovationen hervorgebracht zu haben, begründete Richterin Leonie Brinkema laut dem Finanzdienst Bloomberg ihr Urteil.  

Nach lexikalischer als auch juristischer Definition handle es sich bei einem Individuum jedoch um eine natürliche Person – nicht um ein Computerprogramm. Die Richterin zitierte mehrere Fälle, in denen das Oberste Patentgericht des Landes in diesem Sinne schon andere Unternehmen zurückgewiesen hatte, die als juristische Person und damit auch als Erfinder auftreten wollten. 

Auch in Europa gescheitert 

Auch beim Europäischen Patentamt (EPA) hatte die KI Dabus wegen ähnlicher Argumente nicht als Erfinder eingetragen werden können. Hinter dem Programm steht der britische Rechtswissenschaftler Ryan Abbott von der Universität Surrey, der das Artificial Inventor Project leitet. Das Projekt beschreibt Dabus als Verbund mehrerer neuronaler Systeme, der – ähnlich dem menschlichen Gehirn – neue Ideen durch veränderte Verknüpfungen maschineller Synapsen erzeugen könne. Weltweit sind bereits in 17 Rechtsgebieten Patentanträge über Erfindungen eingereicht, die auf Dabus zurückgehen sollen. 

Anders sieht es übrigens in Australien aus: Der dortige Federal Court entschied, dass ein System der Künstlichen Intelligenz ein Erfinder nach dem australischen Patentgesetz sein könne. Infrage komme eine Person oder eine Sache, auch wenn letztlich nur ein Mensch oder eine juristische Person als Eigentümer oder Inhaber eines Patents durchgingen. Das dortige Patentamt, IP Australia, hat gegen dieses Urteil inzwischen Berufung eingelegt. 

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