Um in Deutschland ein flächendeckendes Internet zu garantieren, hat die Ampelkoalition zum Regierungsantritt einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet versprochen. Woran es an der Umsetzung noch hapert.

Einem Artikel der Augsburger Allgemeine zufolge lässt der Rechtsanspruch auf schnelles Internet bisher noch auf sich warten. Auch wenn die Ampelkoalition zum Regierungsantritt flächendeckendes Internet versprochen hatte, können sich die Ampelministerien nun nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen.  

Für einen Rechtsanspruch sind Mindestanforderungen notwendig – zum Beispiel eine Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde beim Download oder 1,3 Megabit pro Sekunde beim Upload. Sollte der heimische Internetzugang den Bedingungen nicht entsprechen, können Betroffene dies bei der Bundesnetzagentur melden, um Verbesserungen anordnen zu lassen.  

Streit um die Kriterien in der Ampelkoalition 

Wie ein Sprecher des Digitalministeriums mitteilte, befindet sich die geplante Verordnung noch in der Ressortabstimmung. Erst wenn die SPD, die Grünen und die FDP sich auf die wesentlichen Kriterien geeinigt haben, können die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden. So könnte sich das Inkrafttreten der Verordnung bis über den 1. Juni 2022 hinaus nach hinten verzögern. Der Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange kritisierte, man sehe an dem Vorgang „sehr gut, dass die Ampel weiterhin schlecht aufgestellt ist“. Auch der Digitalminister Volker Wissing (FDP) steht scharf in der Kritik. 

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