Die US-Tochter der Deutschen Telekom hat sich bei einer Werbeaktion nicht an den üblichen globalen Datenschutzregeln des Konzerns orientiert.

Ein Werbeangebot des amerikanischen Tochterkonzerns T-Mobile hat im Frühjahr 2021 nicht die Datenschutzansprüche der Deutschen Telekom erfüllt. So sollen Kund:innen bei einem Werbeprogramm automatisch angemeldet worden sein, das die Auswertung von Standortdaten und des Surfverhaltens vorsieht, wie das Handelsblatt berichtet. Erst im Nachhinein konnte der Teilnahme widersprochen werden. 

Das Unternehmen konnte erfassen, welche Webseiten und Apps genutzt worden und Informationen über die Endgeräte der Kund:innen sammeln. Zudem konnte T-Mobile persönliche Daten aus Beständen externer Firmen einbeziehen, um Alter, Bildung und persönliche Präferenzen zuzuordnen, wie die Vertragsbedingungen zeigten. 

Wie die Telekom reagiert 

Laut dem Handelsblatt ist ein solches Vorgehen in Deutschland schon nach dem Opt-out-Prinzip nicht möglich. Weiterhin stellt dieses Vorhaben einen Verstoß gegen die Konzernrichtlinie Datenschutz der Telekom dar, die grundsätzlich „ein weltweit einheitliches und hohes Datenschutzniveau“ schaffen soll. Von Kund:innen sei vor der Verarbeitung ihrer Daten eine „ausdrückliche“ und schriftliche Einwilligung einzuholen, heißt es in dieser Richtlinie. Sie gilt auch für das Tochterunternehmen T-Mobile US.  

Bei der Telekom habe man keine Bedenken. Das Unternehmen schreibt in einem Statement an das Handelsblatt von einem „in den USA“ üblichen Vorgehen. Man orientiere sich „an den lokalen Vorgaben und Regelungen“. 

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