Ab 2020 muss jeder einzelne Geschäftsvorfall per elektronischem Bon oder Papierbeleg festgehalten werden. Das soll Steuerhinterziehungen erschweren. Allerdings kommt das Bundesfinanzministerium derzeit nicht mit der Zertifizierung nach.

Zum 1. Januar tritt die Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV, in Kraft. Diese sieht unter anderem für alle Kassen Schutz durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor. Da diese aber voraussichtlich bis Anfang des Jahres nicht flächendeckend verfügbar sein wird, einigten sich Bund und Länder, Verstöße bis zum 30. September 2020 nicht zu beanstanden.

Das geht aus einer Pressemeldung des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hervor. „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30. September 2020 war dringend notwendig, um Klarheit für bargeldintensive Betriebe zu schaffen“, erklärt Finanzminister Albert Füracker. Diese Frist hatten auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gefordert.

Verpflichtende Belegausgabe

Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen dient dem Zweck, Kassenbuchungen zu sichern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Laut der Abgabenordnung fallen bei Missachtung Strafzahlung in Höhe von 2.500 bis 250.000 Euro an.

Wie es aus dem Ministerium heißt, müsse nunmehr mit Nachdruck daran gearbeitet werden, die technischen Sicherheitseinrichtungen schnellstmöglich auf den Markt zu bringen. „Wir werden die Entwicklung genau beobachten und uns auch weiterhin für eine wirksame und gleichzeitig praktikable Handhabung einsetzen“, so der Finanzminister abschließend.

Autor: Sarah Gandorfer

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