Im Mai 2018 wurde bei der Aktualisierung des Standards IDW S6 für Sanierungsgutachten das Themenfeld Digitalisierung in den Katalog der Anforderungen aufgenommen. Diese fünf Kriterien sind hierbei zentral.
Die digitale Transformation erfasst alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Ohne ein Digitalisierungskonzept oder eine entsprechende Strategie werden die meisten Unternehmen, ob nun kleinere oder größere, am Markt mittelfristig kaum bestehen.
Bei einer notwendigen Sanierung ist es daher immer relevant zu überprüfen, welche Initiativen und Kompetenzen im Bereich Digitalisierung ein Unternehmen aufweist, um seine Zukunftssicherheit hinreichend zu stabilisieren.
Gleichzeitig besteht, so kritisch die Lage auch sein mag, sehr häufig die Möglichkeit, durch eine Digitalisierung der gesamten Organisation die Produktivität und Profitabilität mittelfristig entscheidend zu steigern. Eine strategisch ausgerichtete Digitalisierungs-Roadmap mit dem Nachweis der wirtschaftlichen Effekte kann Investoren und Banken nicht nur von der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens überzeugen, sondern auch die Basis einer soliden Restrukturierung bilden.
In vielen Fällen aber ist die Beurteilung der Potentiale und Chancen nicht ganz einfach, sie erfordert eine umfangreiche Kompetenz und besonderes Know-how – vor allem auch auf Seiten des Gutachters.
Gutachten nach IDW S6 – Fünf Themenfelder
Zahlreichen Gutachtern sowie auch Banken und Managern ist die Bedeutung der Digitalisierung bewusst, ebenso die Notwendigkeit, sie in einem Sanierungsgutachten zu berücksichtigen. Nur häufig ist es nicht ganz klar, wie dabei konkret vorgegangen werden sollte. Deshalb wird das Thema in der Praxis bisher leider oft fahrlässig ignoriert. So verlieren Gutachten nach IDW S6 sogar an Relevanz und bilden nicht selten ein deutliches Risiko für eine zuverlässige Sanierung – während die Chancen einer profitablen Neuausrichtung gar nicht erwogen wurden.
Die Herangehensweise an das Thema Digitalisierung ist bei einer Begutachtung relativ einfach, zumindest der systematischen Struktur nach. Anders sieht es aus bei der zuverlässigen Erörterung und Beurteilung des technologischen Status-quo sowie weiterer Möglichkeiten der digitalen Restrukturierung eines Unternehmens.
Die Starnberger Unternehmensberatung Haselhorst Associates hat fünf Themenfelder für eine verbindliche Stellungnahme zur Digitalisierung im Rahmen des Gutachtens nach IDW S6 definiert – zunächst unter dem Aspekt, welche Informationen für Banken in der Gutachtenphase relevant sind. Darüber hinaus lassen sich anhand dieser Themenfelder auch eventuelle Potentiale für eine gründliche Konsolidierung und nachhaltige Steigerung des Profits ausmachen.
1. Disruptive Bedrohungen des Geschäftsmodells
Grundsätzlich können für Unternehmen strategische Risiken aufgrund einer disruptiven Bedrohung des Geschäftsmodells bestehen. Investoren brauchen daher ein verbindliches Bild von der möglichen Bedrohung durch neue Technologien oder neue Wettbewerber. Die disruptive Auswirkung der Digitalisierung auf Geschäftsmodelle der Musikindustrie, des Filmverleihs, Reisebüros und weite Teile des Einzelhandels sind bekannt. Künftig werden zunehmend auch andere Branchen wie Bildung, Finanzen, das Gesundheitswesen oder Fertigungsunternehmen davon betroffen sein. Deshalb sind in einem ersten Schritt bei der Begutachtung eines Geschäftsmodells seine wertschöpfenden Elemente hinsichtlich des Risikos einer Disruption zu erörtern.
2. Aktueller Stand der Digitalisierung im Unternehmen
Des Weiteren ist der Status-quo der Digitalisierung zu analysieren und mit Blick auf mögliche Optimierungen im Vergleich zum Benchmark oder einem potentiellen Ziel-Niveau zu prüfen. Dazu kann man gängige Modelle zur Bestimmung des Prozessreifegrades beziehungsweise zur Beurteilung der aktuellen Systemunterstützung einsetzen. So ergibt sich ein Grad der Differenz zwischen dem aktuellen Stand, marktgängigen Standards oder State-of-the-Art-Lösungen. Auf dieser Basis werden Anhaltspunkte sichtbar für den Handlungsbedarf und eventuell erforderliche Investitionen. Eine wichtige Voraussetzung ist natürlich die Fähigkeit des Unternehmens zur adäquaten Digitalisierung, die „Organizational Readiness“.
3. Fähigkeit des Unternehmens zur Digitalisierung
Die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Digitalisierung selbst zu betreiben, ist ein wichtiges Kriterium für dessen Zukunftsfähigkeit und damit eine wesentliche Information im Begutachtungsprozess. Unternehmen sind nur dann fähig zur Transformation, wenn die personellen Ressourcen, das Know-how sowie organisatorische Strukturen und Abläufe im Vergleich zum Benchmark gegeben sind. Auch dieser Aspekt muss im Rahmen des Gutachtens mittels umfassender Fragebögen und Organisationsanalysen geprüft werden.
4. Maßnahmen zur Digitalisierung
Aus den Ergebnissen der ersten Untersuchungen, und bei Bedarf aus weiterführenden Analysen, lassen sich die wesentlichen Maßnahmen für eine Digitalisierung ableiten. Zum Beispiel eine Verbesserung der Marktposition durch digitale Produkte oder Services, die effizientere Gestaltung von Unternehmensabläufen durch Prozessautomatisierung, die optimierte Nutzung von Produktionsanlagen durch IoT-Lösungen (Internet of Things) oder Schritte zur organisatorischen Weiterentwicklung, um die digitale Transformation nachhaltig selbst voranzutreiben. Entsprechende Maßnahmen sollten bereits während der Prüfung der Sanierungsfähigkeit systematisch ausgearbeitet und in ein Sanierungsgutachten aufgenommen werden.
5. Quantifizierung der wirtschaftlichen Effekte
Der entscheidende Schritt ist eine erste Indikation der finanziellen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Unternehmen. Dazu gehört eine Quantifizierung der Effekte relevanter Maßnahmen und eine Schätzung der Kosten für das Implementieren der digitalen Verbesserungen. In Verbindung mit der Ermittlung des Zeitbedarfs sind diese Informationen wesentliche Aspekte für die Plausibilisierung der Geschäftsplanung.
Sanierungspotenzial nutzen
Wenn bei der Erörterung einer Sanierung diese fünf Themenfelder der Digitalisierung beachtet sowie organisatorisch und finanziell in der Unternehmensplanung berücksichtigt werden, dann lässt sich die Qualität der Entscheidungsgrundlagen für sämtliche beteiligten Interessensgruppen erheblich verbessern. Denn nur so entsteht ein zuverlässiges Sanierungsgutachten nach IDW S6. Außerdem lässt sich auf diese Weise zeigen, dass ein Unternehmen nicht nur eine Sanierung gut übersteht, sondern auch langfristig profitabel sein wird.
Autor: Dr. Jörg Schumacher
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