Bei der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten in Bonn fordern die Teilnehmer digitale Verbesserungen für die Zeit nach der Pandemie. Auch das Thema Homeoffice wurde angesprochen.

Die Jahrestagung der Ministerpräsidentenkonferenz, die dieses Jahr auf dem Petersberg in Bonn stattfand, ist zu Ende. Hauptthema des Treffens war unter anderem die Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen, wie die FAZ mitteilt. Dabei ging es auch um rechtliche Absicherungen von Schutzmaßnahmen. Viele Teilnehmer pochten darauf, die bestehenden und bekannten Hygienemaßnahmen in Innenräumen in den Herbst- und Wintermonaten fortzusetzen. 

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Ausweitung des Homeoffice. So habe sich in der Pandemie gezeigt, dass das das ortsunabhängige digital unterstützte Arbeiten vielfach deutlich besser funktioniert habe als anfangs allgemein erwartet, heißt es in der Beschlussvorlage: „Die Länder wollen die sich durch ein erweitertes Angebot von Homeoffice bietenden Chancen zur Flexibilisierung der Arbeitsgestaltung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergreifen und damit nicht zuletzt zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes nutzen.“ Homeoffice und weitere Formen des mobilen Arbeitens böten besonderes Potential für den ländlichen Raum. 

Corona als Digitalisierungs-Antreiber 

Eine weitere von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Beschlussvorlage trägt den Titel „Den pandemiebedingten Digitalisierungsschub nutzen“. Darin heißt es, die Erfahrungen mit Corona hätten gezeigt, „dass Belastungen aufgrund von Schutzmaßnahmen dort am besten abgefedert werden konnten, wo ein hohes Maß an Digitalisierungskompetenz vorhanden ist“. Auch habe die Pandemie verdeutlicht, „dass der Bedarf besteht, sehr zügig länderübergreifend einsetzbare, barrierefreie, einheitliche oder kompatible“ digitale Lösungen anzubieten. 

Doch bei der Entwicklung digitaler Instrumente solle nicht von vorneherein aus Sorge um den Datenschutz auf die Einbindung wichtiger Funktionen verzichtet werden, wenn diese beispielsweise durch eine (qualifizierte) Einwilligung der Nutzer datenschutzrechtlich abgesichert und optional genutzt werden könnte, heißt es weiter in der Beschlussvorlage. Die erheblichen Anlaufschwierigkeiten der Corona-Warn-App des Bundes könnte zu dieser Ergänzung geführt haben. 

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