Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums will dafür sorgen, dass Online-Händler ihren Kunden mehr Informationen über Rankings, Vergleichsangebote und Preise zur Verfügung stellen.

In rund sieben Wochen ist Weihnachten – und mitunter die Corona-Pandemie führt dazu, dass Geschenke wohl noch öfter online gekauft werden. Schon während des ersten Lockdowns haben 70 Prozent der Kunden bevorzugt im Internet eingekauft. Online-Riesen wie Amazon und Ebay profitieren davon. Damit die Kunden jedoch besser Bescheid wissen, was genau sie da eigentlich kaufen, will das Bundesjustizministerium die Online-Händler zu mehr Transparenz zwingen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde dazu am 3. November veröffentlicht und kann noch bis Ende des Monats eingesehen und mit einer Stellungnahme versehen werden. 

Personalisierte Preise kennzeichnen 

Das neue Gesetz sieht strengere Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen vor. So müssen diese beispielsweise kenntlich machen, nach welchen Hauptparametern Rankings erstellt werden und bei Vergleichsangeboten intensiver zu Herstellern und deren Waren informieren.  Auch über Preise und deren Zustandekommen sollen die Kunden besser aufgeklärt werden: Wenn beispielsweise auf Ebay Eintrittskarten zu einer Veranstaltung verkauft werden, müsste bei dem Angebot in Zukunft der Originalpreis der Karten mit angegeben werden. Auch wenn Preise aufgrund „automatisierter Entscheidungsfindung“ personalisiert würden, müsste das durch das neue Gesetz klar angegeben werden. „Dynamic Pricing“ nennt sich das Phänomen der individuellen Preise. Zum Beispiel erhalten Kunden, die mit einem hochpreisigen Smartphone mobil surfen, die Produkte teurer angezeigt, weil sie als zahlungskräftiger eingestuft werden.  

Der Gesetzentwurf hat sich auf Anbieter von Software vorgenommen. Laut Bundesjustizministerium sei es rechtlich nicht in Ordnung, wenn gekaufte Produkte nicht langfristig genutzt werden könnten, weil man sie updaten müsse. Daher sollen die Verkäufer nun gesetzlich zur kostenfreien Bereitstellung funktionserhaltender Updates und Sicherheitsupdates verpflichtet werden. 

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