Immer wieder landen Interessierte auf der Suche nach dem günstigsten Preis oder einem bestimmten Angebot im Internet bei einem Fakeshop. Wie man diese erkennt.

Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen, darauf weisen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in einer jüngst erschienenen gemeinsamen Pressemitteilung hin. Auf der Internetseite fahrrad-handels.de wurden beispielsweise Fahrräder und E-Bikes zu sehr günstigen Preisen angeboten. Wer allerdings die Angaben im Impressum überprüfte, konnte schnell herausfinden, dass mit diesem Shop etwas nicht stimmt. Unter der angegebenen Rufnummer war niemand zu erreichen und auf E-Mail-Anfragen antwortete niemand. 

Die Internetseiten sind professionell gestaltet und halten viele Informationen wie Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten vor. Doch die Angaben sollten sorgfältig überprüft werden, bevor eine Bestellung abgegeben wird. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor einem finanziellen Schaden beim Online-Shopping schützen kann: 

Niemals per Vorkasse zahlen 

Auf den fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Auch wenn der Preis unschlagbar günstig ist und man sich das Angebot nicht entgehen lassen will, sollte niemals eine Bestellung per Vorkasse getätigt werden. 

Angaben im Impressum überprüfen 

Ist in einem Online-Shop überhaupt kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf nicht blind vertraut werden. Meist lässt sich schon durch eine Internetsuchmaschine schnell herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es entweder die Adresse nicht gibt oder eine andere Firma dort ihren Geschäftssitz hat. 

Kundenbewertungen 

Von Kundenbewertungen auf den Internetseiten sollte man sich auf keinen Fall beeinflussen lassen. Diese sind alles andere als aussagekräftig, da sie von den Kriminellen meist selbst verfasst und auf der Seite platziert wurden. Sollte der Shop bereits negativ aufgefallen oder gar andere Verbraucher:innen betrogen haben, finden sich dazu Hinweise im Netz. Auch Gütesiegel sind keine Gewähr für die Seriosität eines Shops. Nur wenn sich die Siegel tatsächlich anklicken lassen und zu einem Zertifikat des Siegel-Ausstellers führen, kann von deren Echtheit ausgegangen werden. 

Bitte beachten Sie

Die Beiträge in der Rubrik "Trends und Innovationen" sind Inhalte unseres Medienpartners Vogel Communications Group GmbH & Co. KG. Sie spiegeln nicht unbedingt die Meinung von DATEV wider.

Vogel Communications Group