Hessen will rund 37 Millionen Euro in die Digitalisierung der Kommunen und Landkreise investieren. Die Fördersumme soll zum Beispiel für die Entwicklung von Onlineanträgen, die Finanzierung einer Digitalisierungsberatung und Pilotprojekte in OZG-Modellkommunen eingesetzt werden.
Mit rund 37 Millionen Euro investiert das Land kräftig in den Digitalisierungserfolg der Kommunen und Landkreise, heißt es aus dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Bei einer Regionalkonferenz des Hessischen Innenministeriums und des Hessischen Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung informierten Innenminister Peter Beuth und Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus zum Thema Verwaltungsdigitalisierung der hessischen Kommunen mehr als 300 Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Digitalisierungsbeauftragte aus dem Regierungsbezirk Darmstadt.
„Die Verwaltungsdigitalisierung stellt uns vor eine große Herausforderung, die wir nur Hand in Hand mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden bewältigen können. Mit der heutigen Regionalkonferenz schlagen wir gemeinsam ein neues Kapitel für die Verwaltungsdigitalisierung auf. Die Hessische Landesregierung hat ein umfangreiches Programm zur Unterstützung der hessischen Kommunen und Landkreise auf dem Weg zur digitalen Verwaltung aufgelegt. Dazu gehören unter anderem eine kostenlose Digitalisierungsberatung sowie finanzielle Förderung. Unser gemeinsames Ziel ist es, alle Verwaltungsleistungen möglichst bald online anzubieten. Egal, ob ein neuer Reisepass, Eheurkunden, Elterngeld, der Führerschein oder eine beliebige andere Leistung beantragt werden soll: All das wird künftig jederzeit auch von Zuhause möglich sein – einfach, schnell und sicher“, so Peter Beuth und Kristina Sinemus.
Ein zentraler Partner der Verwaltungsdigitalisierung Hessens sei ekom21. Laut Innenministerium unterstützt der IT-Dienstleister die Kommunen und Landkreise bei der Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsleistungen. Bereits heute seien in Hessen Verwaltungsleistungen online verfügbar. Der Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde gehöre hierzu genauso wie der Antrag auf Elterngeld. Für Bürgerinnen und Bürger bedeute dies eine enorme Entlastung, da sie sich Zeit und unötige Wege sparen würden.
Bei rund 600 Verwaltungsleistungen sei die kommunale Ebene zuständiger Ansprechpartner für die Anliegen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. „Daher möchten wir diese Herausforderung partnerschaftlich Hand in Hand mit unseren Kommunen und Landkreisen stemmen“, betonte Innenminister Peter Beuth. Anlass hierfür sei das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches die Verwaltung verpflichtet, sämtliche Anträge und Leistungen bis zum Ende des Jahres 2022 online anzubieten.
„Hessen hat ein großes Potenzial in Sachen Digitalisierung. Bereits in der jüngeren Vergangenheit machen sich die Erfolge der Hessischen Landesregierung hierbei bemerkbar: Im Breitbandausbau gehören viele hessische Kommunen beispielsweise schon jetzt zur bundesweiten Spitze. Ein smarter Staat ist jedoch kein Selbstläufer. Nur mit Engagement, Knowhow und finanziellen Mitteln können wir Hessen fit für die Zukunft machen“, so Digitalministerin Kristina Sinemus.
Nach den Angaben des Innenministeriums hat das Land Hessen im September 2019 eine gemeinsame Vereinbarung zur Umsetzung des OZG mit den Kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet. Die Umsetzungsvereinbarung soll den Grundstein für das Zusammenwirken der Landesregierung mit den hessischen Kommunen und kreisfreien Städten legen. Sie soll unter anderem Fördermaßnahmen des Landes an seine Kommunen regeln.
Wie sieht das Konzept zur OZG-Umsetzung genau aus?
„Grundsätzlich wird in Hessen bei der Umsetzung des OZG zwischen Landes- und der kommunalen Ebene unterschieden“, heißt es aus dem Hessischen Digitalministerium.
Die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung (HMinD) soll die Digitalisierungsoffensive des Landes steuern und koordinieren. „Hieraus ergibt sich eine zentrale Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Ministerien für die Realisierung von Maßnahmen zur Umsetzung des OZG in Hessen. Die HMinD übt die strategische Programmsteuerung der Verwaltungsdigitalisierung aus“, heißt es. Dies umfasse die Steuerung und Koordination der Mittel für die Digitalisierung. Weiter heißt es: „In Grundlagenprojekten werden durch die HMinD in enger Abstimmung mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) zentrale IT- oder Infrastrukturbausteine entwickelt und für die dezentrale Nutzung in Antragsverfahren bereitgestellt“.
Zuständig für die ressortübergreifende Koordinierung der operativen Umsetzung des OZG sei das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS). Die Entwicklung und Inbetriebnahme der Onlineantragsverfahren für einzelne oder mehrere Verwaltungsleistungen erfolge in Umsetzungsprojekten in den Landesbehörden in enger Zusammenarbeit mit der HZD. „Diese stellt über Umsetzungsteams entsprechende Kompetenzen und Ressourcen für die Digitalisierung von Antragsverfahren in den so genannten Digitalisierungswerkstätten zur Verfügung“, heißt es.
Die Aufgabenverteilung und Zuständigkeit für die Durchführung und damit die Ergebnisverantwortung in diesen Umsetzungsprojekten sollen entsprechend der Auftraggeberrolle gegenüber der HZD zwischen HMdIS und dem jeweiligen Fachministerium abgestimmt werden. „Die Grobplanung der hessischen Umsetzungsprojekte setzt auf den Planungen aus dem Digitalisierungsprogramm II des IT-Planungsrats auf, um eine effiziente und nahtlose Nachnutzung der dort erarbeiteten Grundlagen in den Umsetzungsprojekten zu erreichen“, so die HMinD.
Die HMinD erklärt weiter: „Zur Umsetzung des OZG auf der kommunalen Ebene wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden am 27.09.2019 eine Umsetzungsvereinbarung geschlossen“.
Diese sieht folgende Strukturen vor:
die technische Umsetzung und die zugehörigen technischen Umsetzungsteams in einem neu aufzubauenden Kommunalen Kompetenzzentrum Digitalisierung (KKD).
OZG-Digitalisierungsberatung der Kommunen durch die ekom21,
Vorhaben in sogenannten OZG-Modellkommunen, in denen bestimmte Leistungen zur Nachnutzung für alle Kommunen digitalisiert werden sollen.
Darüber hinaus seien entsprechende Steuerungsstrukturen geschaffen worden, in denen die OZG-Umsetzung kommunal in Hessen gemeinsam zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden koordiniert wird. Unter anderem werde eine gemeinsame Koordinierungsstelle eingerichtet, bei der das Land Hessen drei der vier Stellen finanziert. Diese soll die Planung und die Umsetzungsvorhaben koordinieren, Fachexperten aus der Kommunalverwaltung zur Mitwirkung in sogenannten „kommunalen Digitalisierungsfabriken“ benennen und für die Nutzung der Ergebnisse aus dem arbeitsteiligen Vorgehen des IT-Planungsrats sorgen.
Laut HMinD werden insgesamt 16 Millionen Euro zur Unterstützung für Kommunen eingesetzt. „Die oben beschriebene und mit den Spitzenverbänden abgestimmte Struktur umfasst Aufwände in Höhe von 16,89 Millionen. Euro und zusätzlich drei Stellen für die Besetzung der Koordinierungsstelle mit Vertretern der Spitzenverbände, die vom Land zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit der Vereinbarung geht bis zum 31. Dezember 2023“, so die HMinD.
Das Programm „Starke Heimat Hessen“ soll die Digitalisierung der Kommunen mit jährlich 20 Millionen Euro unterstützen. Die HMinD dazu: „Über die Mittel aus der OZG-Umsetzungsvereinbarung kommunal hinaus werden im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“ in dieser Legislaturperiode jedes Jahr 20 Mio. Euro für Maßnahmen zur Digitalisierung der Kommunen zur Verfügung gestellt. In einer ersten Phase (2020), in der alle Kommunen eine finanzkraftabhängige Förderung erhalten, sind diese Mittel für investive und/oder konsumtive Maßnahmen zu verwenden, die zu einer Digitalisierung in der Kommunalverwaltung führen. Darüber hinaus können die Mittel für die Erstellung von Digitalisierungsstrategien beziehungsweise Digitalisierungskonzepten verwendet werden. Die weiteren Phasen für die Jahre 2021-2024 werden aktuell erarbeitet“.
Das Digitalministerium weiter: „Neben spezifischen Fördermaßnahmen stellt das Land Hessen den Kommunen ab 2020 für die Laufzeit des Programms die Digitalisierungsplattform civento der ekom21 kostenfrei zur Verfügung. Damit wird, ergänzend zur Digitalisierung der Anträge zur Erfüllung des Onlinezugangsgesetz, die elektronische Antragsbearbeitung in der Behörde ermöglicht. Mit civento erstellte (Antrags- und) Bearbeitungsprozesse können von allen Kommunen genutzt werden. Diese Förderung in Höhe von 4 Mio. Euro jährlich sind in den oben genannten 20 Mio. Euro enthalten“.
„Die Bedeutung der Digitalisierung insgesamt, aber auch die der Verwaltung im Speziellen, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Daher ist es umso wichtiger, dass alle gemeinsam – Bund, Land und Kommunen – ihre Kraft auf ein möglichst rasches Vorankommen konzentrieren. Wir sind in Hessen in einer sehr guten Position, da wir schon frühzeitig in leistungsfähige, digitale Infrastrukturen investiert und die digitale Verwaltung vorangetrieben haben“, so der CIO Patrick Burghardt.
Autor: Julia Mutzbauer
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