Die FDP-Fraktion im Bundestag will den smarten Personalausweis und fordert eine entsprechende Gesamtstrategie des Bundes.
„Smart Perso – Personalausweis auf dem Handy“ lautet der Titel eines jüngst vorgelegten Antrags der FDP-Fraktion. Darin wird vom Bund eine „Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung des Personalausweises“ gefordert.
Für die FDP ist der erste Schritt, den Ausweis aufs Smartphone zu bringen. „Der Personalausweis wechselte ins Scheckkartenformat, aber ein Behördenbesuch ist immer noch notwendig, um eine Ummeldung durchzuführen oder einen neuen Ausweis zu beantragen“, wird moniert. Statt die gesamte Verwaltung in einem umfassenden Konzept zu digitalisieren, beschränke sich die Bundesregierung auf die „Digitalisierung einzelner analoger Prozesse“.
„So werden schlechte analoge Prozesse in schlechte digitale Prozesse umgewandelt, anstatt Workflows grundlegend unter Berücksichtigung neuer digitaler Möglichkeiten zu vereinfachen. Sperrige Angebote, wie die Online-Funktion des elektronischen Personalausweises, werden in der Gesellschaft kaum genutzt, denn die Bürger sind im Internet intuitive, einfache Systeme aus der Privatwirtschaft gewohnt“, heißt es in der Begründung.
Die Forderungen
Im Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung dazu auf,
- eine Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung des Personalausweises vorzulegen. Der Personalausweis soll auf das Smartphone oder andere sichere Speicherorte übertragbar sein, „um als sicheres, nutzerfreundliches Grundelement der digitalen Identifikation, auch ohne zusätzliche Hardware, dienen zu können“. Zusätzlich sollen vollständige Prozesse mit öffentlichen Behörden und privaten Unternehmen digital ermöglicht werden;
- ein „Wallet“ als zentrales Kernelement für amtliche Urkunden und Dokumente einzuführen und die Zusammenführung sämtlicher Berechtigungskarten und Identitätsnachweise auf dem Smartphone oder anderen sicheren Speicherorten zu ermöglichen. Die Daten des Personalausweises sollen dabei auf Wunsch mit dem Führerschein, Bildungsabschlüssen und weiteren privaten Zertifikaten erweitert werden;
- dafür zu sorgen, dass die im Wallet gespeicherten Informationen, auch über die Daten des Personalausweises hinaus, selektiv für Dritte freigegeben werden können. Dadurch sollen Prozesse, wie beispielsweise Anträge auf Familienleistungen oder das Mieten von Fahrzeugen, für den Bürger vereinfacht werden. So soll ein Nutzer ein Auto mieten können, indem er seinen Namen, seine Führerscheinklasse, seine Kreditkartendaten und seine Alterskategorie (älter als 25 Jahre) teilt. Weitere Informationen, wie das exakte Geburtsdatum oder das Geschlecht, müssen dabei nicht freigegeben werden;
- dafür zu sorgen, dass die private Zertifizierung weiterer Daten durch Dritte ermöglicht wird, um beispielsweise Bildungsurkunden verifiziert zu speichern. Werden Daten für eine Anwendung freigegeben, soll jede Verifizierung ersichtlich sein. So könne beispielsweise der Fahrzeugvermieter die Verifizierung durch die amtliche Behörde zur Bedingung machen;
- eine dezentrale Public-Key-Infrastruktur (PKI) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu schaffen, welche unabhängig von Dritten in Betrieb und Benutzung sein soll. Offlinefähige Authentifizierung und Autorisierung zwischen beliebigen Parteien müsse flächendeckend für alle Bürger und Unternehmen möglich sein. Mit frei formulier- und delegierbaren Rechten und Pflichten sollen auch beliebig kurzlebige, aber zweckgebundene und pseudonyme Identitäten zum Schutze der Privatsphäre geschaffen werden.
Autor: Susanne Ehneß
(c)2019
Vogel Communications Group
Bitte beachten Sie
Die Beiträge in der Rubrik "Trends und Innovationen" sind Inhalte unseres Medienpartners Vogel Communications Group GmbH & Co. KG. Sie spiegeln nicht unbedingt die Meinung von DATEV wider.
Vogel Communications Group