Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt schon seit 2018. Und immer noch gibt es Kritik. Aber ändern wird sich so schnell nichts.

Drei Jahre ist die Verordnung schon in Kraft. Die DSGVO soll die Souveränität der Bürger im digitalen Zeitalter sichern, nachdem Unternehmen rund zwei Jahrzehnte lang ungestört das Surfverhalten ihrer Nutzer beobachten konnten. Dank der Verordnung hat nun jeder das Recht, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert werden. Zudem können Nutzer von Unternehmen verlangen, ihre Daten zu löschen. 

Aufklärung bei der Datenerhebung 

Unternehmen müssen ihre Kunden darüber aufklären, wofür sie Daten erheben. Damit wurde ein öffentlichkeitswirksamer Meilenstein gesetzt, der Alltag sieht allerdings anders aus: Für kleine und mittlere Betriebe stelle die DSGVO einen bürokratischen Mehraufwand dar, der kaum zu bewältigen sei, sagt Andreas Wagnitz von der Handelskammer München. Denn Firmen müssen ihre Kunden umfassend darüber aufklären, für welchen Zweck sie personenbezogene Daten erheben und wie sie diese weiterverarbeiten.  

Primäres Ziel der DSGVO war es, Internetkonzerne zu mehr Transparenz gegenüber von Bürgern zu zwingen. Allerdings sorgt es auch für unverhältnismäßig hohe sowie praxisferne Auflagen für kleinere Betriebe. Laut einer Studie des Digitalverbands Bitkom hatte bis Herbst 2020 nur jedes fünfte Unternehmen die DSGVO inklusive ihrer Prüfprozesse vollständig umgesetzt. 

Die Verordnung unterscheidet nicht nach Größe der Unternehmen, sodass ein Tischler und ein Dax-Konzern dieselben Auflagen erfüllen müssen. „Radfahrer brauchen jetzt einen Pkw-Führerschein, mit dem sie auch gleich Flugzeuge fliegen können“, umschreibt der österreichische Datenschützer Max Schrems die Probleme der Kleinen. 

Die Architekten erkannten mittlerweile selbst die Tücken des Einheitsgesetzes DSGVO. Im Sommer 2020 stellte die Europäische Kommission fest: Eine Entlastung der kleinen und mittleren Betriebe solle geprüft werden. Allerdings sollen die Regeln zunächst nicht handfest überarbeitet werden. Die Kommission sieht nach drei Jahren keinen Bedarf, die DSGVO „durch konkrete Änderungen anzupassen“. 

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