Das neue deutschlandweit geltende Infektionsschutzgesetz streicht das Homeoffice-Gebot. Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Homeoffice anbietet, müssen diese es nun annehmen.

Im neuen Infektionsschutzgesetzes heißt es jetzt konkret: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“ Einfach ausgedrückt: Aus dem Homeoffice-Gebot wird eine Pflicht. 

Doch im Grunde ändert sich nicht viel, denn die Umsetzung dieser neuen Homeoffice-Pflicht ist ähnlich schwammig, wie die des Gebots und lässt daher einige Fragen offen. Das fängt damit an, dass kein Arbeitnehmer gezwungen werden darf, am heimischen Schreibtisch zu arbeiten. Es müssen zwar Gründe dargelegt werden, doch eine beengte Wohnung reicht beispielsweise bereits aus, die Homeoffice-Plicht nicht anzunehmen. Zudem besteht keine Kontrollpflicht für Arbeitgeber.  

Deutscher Gewerkschaftsbund zufrieden 

Weiter droht weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer ein Bußgeld bei Verstößen. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, sei zufrieden mit dem Gesetz: „Es dürfen keine Sanktionen drohen, wenn die Gründe von den Beschäftigten nicht genannt werden.“ 

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits die nächste Verschärfung angekündigt: Seit vergangener Woche gilt die Bundesnotbremse, diese sieht eine Testangebotspflicht in Betrieben vor. Statt einem, müssen Arbeitgeber zwei Tests pro Woche anbieten. Davon ausgenommen sind Mitarbeiter, die ausschließlich von daheim aus arbeiten. 

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