Totgesagte leben ja bekanntlich länger. Das gilt offenbar auch für den elektronischen Personalausweis. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich nämlich jetzt darauf verständigt, Mindestsicherheitsstandards bei der Ausstellung von Personalausweisen zu beachten.

Die entsprechende EU-Verordnung wurde nach der Billigung durch das Europäische Parlament vom Rat der Justiz- und Innenminister beschlossen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) waren – da der deutsche Personalausweis schon heute weitgehend den der EU-Verordnung zugrundeliegenden Vorschriften sowie den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) entspricht – nur einige wenige Anpassungen erforderlich.

Als auffälligstes Merkmal wird künftig auf den deutschen Personalausweisen das EU-einheitliche Symbol einer blauen Flagge mit gelbem Sternenkranz hinzukommen. Die Produktionsumstellung auf das leicht geänderte Design wird voraussichtlich Mitte 2021 erfolgen. Der konkrete Umstellungstermin hat jedoch für vorhandene Personalausweise keine Auswirkungen, denn Ausweise, die bis zur Produktionsumstellung ausgegeben werden, behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum (maximal 10 Jahre).

Personalausweise anderer Mitgliedstaaten, deren Personalausweise bestimmte Mindestanforderungen an die Dokumentensicherheit nicht erfüllen, werden allerdings gegebenenfalls früher ungültig. Dadurch soll die Fälschung – insbesondere von Ausweisen mit geringen Sicherheitsmerkmalen – wirksam verhindert und gleichzeitig eine Forderung aus dem Aktionsplan der Europäischen Union aus dem Jahr 2016 zur Bekämpfung des Reisedokumentenbetrugs umgesetzt werden, so das BMI.

Dazu kommt noch, dass die Verordnung auch eine Antwort auf den Anstieg des Missbrauchs echter Ausweise durch ähnlich aussehende Personen gibt. Damit künftig Identitätskontrollen auch bei Zweifeln am Lichtbild wie gewohnt zügig und vor Ort erfolgen können, übernimmt die neue EU-Verordnung die von den Reisepässen bekannte Regelung der verpflichtenden Speicherung von Fingerabdrücken (ausschließlich) im Dokument.

Für Deutschland sind keine technischen Änderungen erforderlich, da bereits jetzt in ca. 44 Prozent der Fälle die Fingerabdrücke freiwillig gespeichert werden. Dies zeige, so das BMI, dass Bürgerinnen und Bürger den Schutz der eigenen Identität und die Gefahr des Missbrauchs echter Ausweise durch ähnlich aussehenden Personen (den sogenannten „Identitätsdiebstahl“) durchaus ernst nehmen.

Sichere Personalausweise und Aufenthaltsdokumente sowie die sichere Möglichkeit der Identitätsfeststellung vor Ort – auch in Fällen von ähnlich aussehenden Personen – trügen wesentlich dazu bei, das für die Freizügigkeit erforderliche Vertrauen innerhalb der EU wieder zu festigen und zu gewährleisten.

Ob und inwieweit die Bürgerinnen und Bürger ihre Fingerabdrücke zusätzlich verwenden möchten – beispielsweise zum Entsperren des Handys oder für Bezahlvorgänge, bleibt wie gewohnt die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen. Die im Personalausweis (und Reisepass) gespeicherten Fingerabdrücke können ausnahmslos nur die zur Identitätsfeststellung berechtigten deutschen Behörden – sowie die Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten im Gegenseitigkeitsprinzip – auslesen.

Autor: Manfred Klein

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