Seit Ende März gilt in Deutschland keine Home-Office-Pflicht mehr. Das stellt Arbeitnehmer:innen nun vor einige Fragen. Welche neuen Regeln ab sofort gelten.

Ein „Recht auf Home Office“ gibt es, trotz Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aktuell noch nicht, so berichtet die Tagesschau. Wann ein solches Recht kommt und wie dieses dann aussehen soll, ist noch ungewiss. Dennoch ist klar: Arbeitgeber:innen dürfen wieder bestimmen, wo ihre Mitarbeitenden arbeiten – denn sie besitzen das sogenannte Weisungsrecht. Weder die hohen Spritpreise noch die Angst davor, sich anzustecken, sind ein Grund dafür, nicht ins Büro zu kommen. Um der Fürsorgepflicht nachzukommen, müssen Arbeitgeber:innen dennoch einen Blick auf die Gefährdung des Personals haben und zum Beispiel Masken oder Plexiglas-Trennwände anbieten.  

Viele Betriebe haben die Vorteile von Home Office erkannt 

Gleichzeitig sind sich einige Unternehmen mittlerweile bewusst, dass das Arbeiten im Home Office auch positive Seiten mit sich bringt. Daher ist bereits in vielen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt, dass Arbeitnehmer:innen zumindest teilweise im Home Office arbeiten dürfen. Das bedeutet: Auch wenn die Home-Office-Pflicht weggefallen ist, bieten sich je nach Absprache immer noch Möglichkeiten, von daheim aus zu arbeiten. 

Bitte beachten Sie

Die Beiträge in der Rubrik "Trends und Innovationen" sind Inhalte unseres Medienpartners Vogel Communications Group GmbH & Co. KG. Sie spiegeln nicht unbedingt die Meinung von DATEV wider.

Vogel Communications Group