Auch wenn die verpflichtende Einführung der E-Krankschreibung in Deutschland auf laute Kritik gestoßen ist, wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunehmend zum Standard. Warum Krankmeldungen dadurch künftig vollständiger erfasst werden können.

Als die E-Krankschreibung zum 1. Januar 2023 verpflichtend eingeführt wurde, reagierten Arbeitgeberverbände empört. Dennoch zeigen sich nun erste Erfolge, wie ein Artikel des Online-Magazins Heise berichtet: Während es im vergangenen Jahr – der Pilotphase für Arbeitgeber – insgesamt 5,9 Millionen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) gab, waren es nun im ersten Quartal 2023 rund 21,6 Millionen digitale Krankschreibungen. Laut einer Pressemitteilung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen wird die eAU „zunehmend zum Standard“. 

Digitale Krankmeldungen geben Aufschluss über den Krankenstand 

Bisher habe es eine hohe Dunkelziffer an Krankmeldungen gegeben, da „Arbeitnehmende insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Das eAU-Verfahren habe den Vorteil, dass Krankmeldungen künftig vollständiger erfasst werden und realistischere Statistiken über den Krankenstand der Arbeitnehmenden möglich sind. Ab sofort seien nämlich Ärzte dafür verantwortlich, die Krankschreibung an die Krankenkasse weiterzuleiten – nicht mehr der Versicherte selbst. Arbeitgeber können die Krankschreibung dann proaktiv bei der entsprechenden Krankenkasse anfragen. Aktuell gehe man davon aus, dass rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr ausgestellt werden. Davon seien drei Millionen pro Woche digital – eAUs machen also bereits den überwiegenden Anteil aus.  

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