Wenn der Buchstabe „E“ durch einen Bindestrich mit einem anderen Wort verbunden ist, deutet dies darauf hin, dass der Begriff in irgendeiner Art und Weise wohl etwas mit modernen Technologien zu tun hat. Und so ist es auch mit der E-Bilanz, auch Elektronische Bilanz genannt. Um Licht in das E-Bilanz-Dunkel zu bringen, habe ich mich…
Laut der Internet-Enzyklopädie Wikipedia wird als E-Bilanz in Deutschland die elektronische Übermittlung einer Unternehmensbilanz an das zuständige Finanzamt bezeichnet. Ab dem Geschäftsjahr 2013 nimmt das Finanzamt die Jahresabschlüsse der Unternehmen nur noch auf diesem elektronischen Weg entgegen. Klar, dass dies auch Auswirkungen für Steuerberater hat.
Deshalb habe ich den DATEV-Kongress genutzt und mir Dr. Lars Meyer-Pries nach seinem Fachvortrag geschnappt, um folgende Fragen zu klären:
- Was bedeutet die Einführung der E-Bilanz für das Unternehmen und seinen Steuerberater?
- Welchen Fahrplan gibt es bis zum Jahr 2013?
- Was müssen die Steuerberater zukünftig bei der Erstellung der Jahresabschlüsse beachten?
- Welche Vorteile biete das neue Verfahren der elektronischen Übermittlung?
- Wie unterstützt DATEV bei dem ganzen Prozess?
- Aber nun genug der Worte, lassen wir den Experten zu Wort kommen.
