Die Navigator-App der Deutschen Bahn befindet sich deutschlandweit auf zahlreichen Handys. Expert:innen im Datenschutz sehen das kritisch. Warum nun Klage eingereicht werden soll.

Tickets kaufen, Verbindungen ermitteln oder Verspätungen und Gleisänderungen nachschauen – die Funktionen der App „DB Navigator“ sind vielfältig und befinden sich daher sehr häufig auf den Handys der Bahnfahrer:innen. Nun wollen ein Sicherheitsforscher, ein Anwalt und ein Datenschutzverein Klage einreichen, wie ein Artikel von utopia.de berichtet. Der Grund dafür: unzulässiges Datensendeverhalten.  

Eine technische Analyse hat ergeben, dass die App Daten an Dienstleister weitergibt, ohne dass Nutzer:innen dagegen Einspruch einlegen können. Die Deutsche Bahn gab bekannt, dass sie nicht vorhabe, etwas an den Trackern zu ändern. Aus diesem Grund werden nun rechtliche Schritte eingeleitet. 

Kein Schutz vor der Weitergabe von Informationen 

Selbst die Daten von Nutzer:innen, die nur „erforderliche Cookies“ zulassen, sollen wohl ungeschützt an Dritte weitergegeben werden. Dabei seien diese Trackingcookies in Wahrheit nicht für den erfolgreichen Betrieb der App notwendig. „Durch die Einordnung der Tracker in diese Kategorie will sich die Bahn ihrer Verpflichtung entziehen, von Nutzer:innen eine informierte Zustimmung einholen zu müssen.“, so der Datenschutzexperte und Anwalt Peter Hense. Seiner Einschätzung nach verstößt die App damit gegen das Telemediengesetz und die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

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