Wer von zuhause aus arbeitet, muss dieselben Regeln beachten, wie im Büro. Das gilt für Arbeitsschutz ebenso wie für Einsatzzeiten. Ist die Jogginghose am Arbeitsplatz in Gefahr?

Vorschriften des Betriebes gelten auch zuhause – darauf weist das Thüringer Landesarbeitsgericht hin. „Homeoffice regelt eigentlich nur, wo gearbeitet wird. Die Spielregeln und Arbeitsumstände entsprechen denen im Betrieb“, sagt Susanne Engel, die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts. Das heißt, Arbeitszeiten, -bedingungen, und -sicherheit sind auch zuhause gesetzlich ebenso abgedeckt, wie am Arbeitsplatz.  

So sei beispielsweise auch auf korrekte Arbeitsplatzausstattung zu achten, etwa einen höhenverstellbaren Stuhl. Genau darin sehen laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) allerdings viele Arbeitnehmer ein Risiko. Neben einer unzureichenden Einrichtung des heimischen Arbeitsplatzes, fürchten zudem viele Arbeitnehmer die soziale Isolation im Homeoffice. Persönlicher und fachlicher Austausch sowie gemeinsame Kaffee- und Mittagspausen würden demnach am meisten vermisst. 

Für immer zuhause? 

Generell sind Führungskräfte und Mitarbeiter der Studie zufolge branchenübergreifend sehr zufrieden im Homeoffice – besonders was ihre individuelle Arbeitsleistung betrifft. Voraussetzung dafür ist die Funktionstüchtigkeit von nötigen Kommunikations- und Organisationstools. „Dass Jobs vollständig ins Homeoffice verlagert werden, dürfte jedoch die Ausnahme bleiben“, sagt Jean-Viktor Alipour, Doktorand am ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien. Flexible Arbeitsmodelle mit der Option auf Homeoffice seien eher umsetzbar. Diese Option soll Arbeitnehmern künftig gesetzlich zustehen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant dazu einen Gesetzesentwurf im Herbst.  

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