Der Deutsche Bundestag hat heute einer vorübergehenden Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz zugestimmt, um ein Rettungspaket für die Wirtschaft auf den Weg bringen zu können.

Dazu teilte der Bundestag mit: „Der Bundestag hat am Mittwoch, den 25. März 2020, nach halbstündiger Aussprache die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Wirtschaftsplanstabilisierungsfondgesetz angenommen. Alle Fraktionen, außer der AfD, stimmten dafür.“ Zum Nachtragshaushalt liegt auch die Stellungnahme des Bundesrats, der keine Einwendungen erhoben hat, bereits vor.

Für das Jahr 2020 rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Insgesamt werden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz zusätzliche Ausgaben in Höhe von 122,487 Milliarden Euro veranschlagt. Mit den zusätzlichen Ausgaben sollen kurzfristig der Gesundheitsschutz und das Gesundheitssystem gestärkt sowie die Folgen für Wirtschaft, Unternehmen und Beschäftigte begrenzt werden. Durch den Nachtragshaushalt erhöhen sich die für das Jahr 2020 vorgesehenen Ausgaben des Bundes von 362 Milliarden Euro auf 484,487 Milliarden Euro.

Zur Unterstützung von kleinen Unternehmen und Solo-Beschäftigten werden zentral weitere 50 Milliarden Euro veranschlagt. Um flexibel und kurzfristig auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren zu können, will die Regierung 55 Milliarden Euro bereitstellen, die kurzfristig für weitere Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung genutzt werden sollen.

In diesem Zusammenhang wurde laut dpa auch beschlossen: „Eine ganze Reihe weiterer Schritte, etwa eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser. 50 000 Euro gibt es für jede neue Intensiv-Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung. Der Bund bekommt deutlich mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz – und darf Maßnahmen zum Beschaffen von Arzneimitteln und Schutzausrüstung ergreifen. Gelockert wird das Insolvenzrecht, so dass Firmen nicht so schnell pleite gehen. Und für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz.“

Autor: Manfred Klein

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