Bisher setzt sich die Gemtik-App noch nicht durch – und das trotz steigender E-Rezept-Zahlen. Wie das Gesundheitsministerium dem entgegenwirken will.

Bisher nutzt nur ein winziger Bruchteil der 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland das E-Rezept so, wie es eigentlich geplant war. Das liegt vor allem an der Gematik-App, die sich einfach noch nicht durchgesetzt hat, wie aerzteblatt.de berichtet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nun mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) Erleichterungen durchsetzen, unter anderem sollen Versicherte die Authentifizierung künftig in der Apotheke vornehmen können.  

Problem bei der Freischaltung 

Um das E-Rezept in seiner eigentlichen Form zu nutzen, nämlich nicht als Papierausdruck, sondern als digitale Übertragung vom Arzt in die Smartphone-App des Patienten und von dort digital in eine Apotheke, muss die Gematik-App freigeschaltet werden. Jedoch ist das gar nicht so einfach und es gibt auch nicht den einen Weg: Paragraf 336 Absatz 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V sieht dazu mehrere Verfahren vor, namentlich eine von der Krankenkasse sicher zugestellte PIN, eine persönliche Übergabe der elektronischen Gesundheitskarte oder der PIN in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse oder eine nachträgliche, sichere Identifikation des Versicherten und seiner bereits ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte mit einer digitalen Identität.  

In Zukunft sollen die Apotheken bei der Freischaltung unterstützen, nachdem das eigentlich geplante Videoidentverfahren von der Gematik wegen erheblicher Sicherheitslücken ausgesetzt worden war. Damit das Freischalten in der Apotheke funktioniert, muss noch der Paragraf 336 geändert werden. 

Bitte beachten Sie

Die Beiträge in der Rubrik "Trends und Innovationen" sind Inhalte unseres Medienpartners Vogel Communications Group GmbH & Co. KG. Sie spiegeln nicht unbedingt die Meinung von DATEV wider.

Vogel Communications Group