Das erste Open-Data-Gesetz ist seit dem 13. Juli 2017 in Kraft. Hat sich dieser Zeit der Umgang mit offenen Daten verbessert? Ein Bericht der Bundesregierung soll zu dieser und anderen Fragen Auskunft geben und wurde nun dem Bundestag vorgelegt.

Als Unterrichtung liegt der erste Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten nun vor, der über den aktuellen Stand der Umsetzung von Paragraf 12a des E-Government-Gesetzes (EGovG) seit dessen Inkrafttreten am 13. Juli 2017 berichtet. Wie in diesem „1. Open-Data-Fortschrittsbericht“ ausgeführt wird, wurden die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung mit der Aufnahme des Paragrafen 12a in das EGovG verpflichtet, „unbearbeitete Daten, die sie in Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben oder durch Dritte in ihrem Auftrag haben erheben lassen, zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereitzustellen“. Die Verpflichtung zur erstmaligen Bereitstellung offener Daten galt demnach spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten des 1. Open-Data-Gesetzes auf Bundesebene am 13. Juli 2017.

Im Rahmen einer Befragung, bei der für den Bericht ausgefüllte Fragebögen von 53 Behörden ausgewertet werden konnten, haben den Angaben zufolge 72 Prozent der Behörden angegeben, dass das Inkrafttreten des Open-Data-Gesetzes nach ihrer Einschätzung nicht dazu geführt hat, dass mehr Daten bereitgestellt werden. Weiter heißt es in der Vorlage, dass trotz Fortschritten bei der Bereitstellung offener Daten in einer Vielzahl von Behörden seit Inkrafttreten des Paragrafen 12a EGovG auch Hemmnisse für dessen Umsetzung ausgemacht würden.

Am häufigsten (57 Prozent) haben die Behörden danach im Rahmen der Umfrage „unzureichende (personelle) Ressourcen, um sich mit dem Thema Open Data auseinanderzusetzen, angegeben“. Auch bei anderen Fragen, etwa nach den Gründen, warum es keinen Open-Data-Verantwortlichen gibt, oder der fehlenden Berücksichtigung von Open Data bei der Optimierung von Verwaltungsabläufen würden insbesondere fehlende zeitliche Kapazitäten oder Personalmangel genannt. Als weitere Hemmnisse folgten unzureichendes Wissen der Mitarbeiter über den Umgang mit offenen Daten (40 Prozent) sowie über die Potenziale der Weiterverwendung bereitgestellter Daten (38 Prozent).

Ein unzureichender Austausch mit den Datennutzern (21 Prozent) sowie eine unzureichende Veränderungsbegleitung in den Behörden (15 Prozent) hemmen nach Einschätzung der Befragten die Datenbereitstellung in geringerem Maße, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. 28 Prozent der Befragten gaben danach „sonstige Gründe an, wie Sicherheitsbedenken, Umständlichkeit der Datenbereitstellung oder fehlende Rechte an den Daten“.

Autor: Manfred Klein

(c)2019
Vogel Communications Group

Bitte beachten Sie

Die Beiträge in der Rubrik "Trends und Innovationen" sind Inhalte unseres Medienpartners Vogel Communications Group GmbH & Co. KG. Sie spiegeln nicht unbedingt die Meinung von DATEV wider.

Vogel Communications Group