Wir haben im vergangenen Jahr viel über die Qualität der Finanzbuchführung gesprochen. Ich habe mal bei meinen Kollegen und Kolleginnen nachgefragt, ob sie nicht mit wenigen Tipps das komplexe Thema auf den Punkt bringen können. Und sie konnten…  

Damit Ihre Mandanten keine bösen Überraschungen bei der nächsten Kreditanfrage erleben oder wegen künftiger Steuervorauszahlungen schlaflose Nächte durchwachen, helfen eigentlich schon folgende Ratschläge:

  • Zeitnahe, das heißt tägliche oder wöchentliche Aufbereitung der Finanzbuchführung. Dank DATEV Unternehmen online ist das heute kein Problem mehr.
  • Ermittlung des Wareneinsatzes nach den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens (zum Beispiel Buchung des Einkaufs und des monatlichen Verbrauchs)
  • Berücksichtigung unterjähriger Sachverhalte in der Buchführung wie monatliche Abgrenzung. Jährlich fällige Beiträge wie beispielsweise Versicherung, Zinsen oder Tilgungen sollten abgegrenzt (anteilig) und monatlich gebucht werden. Ausreißer können Sie so vermeiden.
  • Um Monatsergebnisse nicht zu verfälschen, sollten auch Abschreibungen gleichmäßig auf das Jahr verteilt werden.
  • kalkulatorische Kosten wie zum Beispiel Unternehmerlohn oder Überlassungsvertrag sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Eigenverbrauch und Sachbezüge an Ware beeinflussen den Rohertrag. Und somit die ermittelte Rohgewinnspanne. Deshalb sollten Sie auch diese monatlich berücksichtigen.

Lesen Sie hier, wie Ihnen Automatismen die Arbeit erleichtern: www.datev.de/qualitaetsbuchfuehrung

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

Weitere Artikel des Autors