Insolvenzverfahren | Die Überlebenschance angeschlagener Unternehmen wird allzu oft durch mangelhafte Vorbereitungen verspielt.
Der Gläubigerausschuss | Der steuerliche Berater ist geradezu prädestiniert für die Mitarbeit in einem Gremium, das die Interessen der Gläubiger vertritt.
Sanieren statt liquidieren | Das ESUG erleichtert die Sanierung von Unternehmen. Die Gesundung des Betriebs erfolgt dabei unter Insolvenzschutz.
Mangelnde Sorgfalt in der Geschäftsführung | Für jede Verletzung der Obliegenheiten haften Gesellschafter solidarisch auf Schadenersatz gegenüber der GmbH.
Liquidation | Zeitnah handeln: In vielen Fällen kann eine Insolvenz vermieden werden, wenn rechtzeitig eine Liquidation durchgeführt wird.
Insolvenzfremdanträge | Ein Insolvenzantrag muss nicht aus dem Unternehmen kommen. Per Fremdantrag können Gläubiger Ihre Forderungen zeitnah eintreiben.