Honorare im Lohn - 26. Juni 2014

Nutzen der Leistung verstehen

Die Lohnabrechnung ist in vielen Kanzleien ein fester Be­stand­teil. Doch gerade bei dieser Dienst­leis­tung besteht immer wieder Un­sicher­heit über die Ent­loh­nung des Steuer­be­raters. Wie hoch darf das Honorar sein? Und ak­zep­tiert das der Mandant? DATEV sprach darüber mit den Steuer­be­ratern Torsten Henkel und Stefan Steinhoff.

DATEV magazin: Ein Sprichwort besagt, dass guter Rat teuer sei. Die Lohnabrechnung bei Ihnen in der Kanzlei auch?

TORSTEN HENKEL: Das hängt immer vom entsprechenden Kundennutzen ab. Im Wett­be­werbs­ver­gleich waren wir bis vor Kurzem sogar relativ günstig. Wir haben unsere Honorare deshalb angepasst.

DATEV magazin: Wie gestalten Sie Ihre Honorare im Lohn?

TORSTEN HENKEL: Sowohl der Mandant als auch die Mitarbeiter sollen gleichermaßen von unserer Honorargestaltung profitieren, und für die Kanzlei muss ein angemessener Deckungsbeitrag rausspringen. Die Preisakzeptanz ist davon abhängig, wie der Mandant die Leistung und den Preis versteht. Deshalb bieten wir Preispakete mit unterschiedlichen Leistungen an. Der Kunde entscheidet und wählt. Zusätzliche Leistungen werden konsequent abgerechnet.

DATEV magazin: Wie vermitteln Sie Ihren Mandanten die Honoraranpassung?

TORSTEN HENKEL: Individuell, das ist bei jedem unserer Mandanten anders. Allerdings weisen wir in einem Anschreiben jeden unserer Mandanten auf Änderungen hin. Wir unterbreiten einen individuellen Vorschlag, welches Lohnpaket unserer Erfahrung nach geeignet für ihn ist. Aufgrund der wachsenden Anforderungen, der komplexer werdenden Gesetzgebung und der neuen Steuer­be­rater­ver­gü­tungs­ver­ord­nung war dieser Schritt not­wendig. Nach der schrift­lichen Benach­rich­ti­gung rufen unsere Mit­ar­beiter die Mandanten an und besprechen gemeinsam mit ihnen die Änderungen.

DATEV magazin: Sie bieten mehrere Lohnpakete an und damit unterschiedliche Honorare, die auch von der Anzahl der Abrechnungen abhängig sind. Wie aufwendig wird dadurch die Rechnungsschreibung?

TORSTEN HENKEL: Nebenleistungen, die nicht im Paket enthalten sind, werden extra berechnet. Wir haben das mit einer gesonderten Gebührenposition im Auftrag gelöst. Unsere Mandanten erhalten außerdem eine Quartalsrechnung. So wird der Bearbeitungsaufwand geringer. Die meisten unserer Mandanten haben eine geringe Fluktuation, sodass sich die Anzahl der Abrechnungen kaum verändert.

DATEV magazin: Was empfehlen Sie anderen Kanzleien?

TORSTEN HENKEL: Wichtig ist, die Arbeit nicht unter Wert zu verkaufen. Das haben sicherlich alle schon oft gehört, aber der Mandant muss den Nutzen der Leistung verstehen. Das geht nur über die Mitarbeiter, indem sie einbezogen werden. Unsere Mitarbeiter sind eigenverantwortlich in ihrem Bereich tätig. Das ist unsere Kanzleiphilosophie.

DATEV magazin: Der Lohn lohnt sich nicht. Was halten Sie von dieser Aussage? Was empfehlen Sie Ihren Kollegen?

STEFAN STEINHOFF: Die Ansicht, der Lohn sei nur für die Mandantenbindung gut, ist falsch. Mit Lohn lässt sich ein positiver Deckungsbeitrag erzielen. Wir bieten eine qualitätsbasierte Abrechnung an und gehen nicht über Billigpreise. Dem Mandanten kommt es nicht auf fünf Euro mehr oder weniger an. Die Chemie und die Leistung müssen stimmen. Dann ist auch die Akzeptanz da.

DATEV magazin: Wie haben Sie Ihre Honorarstruktur überarbeitet?

STEFAN STEINHOFF: Wir arbeiten mit ver­schie­denen Pauschalen und ent­spre­chender Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung. Die Honorare wurden dem Markt wieder an­ge­passt. Vor vielen Jahren rechneten wir über Stunden­sätze ab. Das Problem dabei war, dass der Mandant das Risiko dafür getragen hat, wie schnell der Mitarbeiter die Löhne abrechnet. Das hat zu Rückfragen und Diskussionen geführt.

DATEV magazin: Woran orientieren Sie sich bei der Kalkulation?

STEFAN STEINHOFF: Zum einen an dem bisherigen hinterlegten Stundensatz und an der Steuer­be­rater­ver­gü­tungs­ver­ord­nung, zum anderen natürlich am Markt. Wir kennen die Preise unserer Mitbewerber. So haben wir vor Kurzem ein Lohnbüro übernommen. In Summe betrachtet waren wir nur geringfügig teurer als das Lohnbüro.

DATEV magazin: Was sagen Ihre Mandanten dazu

STEFAN STEINHOFF: Die Akzeptanz ist durch die Transparenz deutlich gestiegen. Wir erhalten von unseren Mandanten pro Jahr sehr wenige Rückfragen zur Rechnung. Wir erläutern dann den Sachverhalt. Unser Mandant kann im Vorfeld überlegen, ob es sich für ihn lohnt, unsere Leistung in Anspruch zu nehmen. Wenn es sich bei einem Antrag auf Entgeltfortzahlung nur um einen kleinen Erstattungsbetrag handelt, weiß er genau, wie viel es kostet, wenn wir die Leistung für ihn über­nehmen. Danach entscheidet er sich für oder gegen unsere Dienstleistung.

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Im Video sehen Sie Christine Behrhof, Qualitätsmanagerin, und Bianca Saal, Prozessverantwortliche Lohn, in der Kanzlei Kost & Partner in Schweinfurt.

Zu den Autoren

Torsten Henkel

Steuerberater und Gesellschafter der Jessing und Partner Steuerberatungsgesellschaft in Sömmerda, Weimar und Arnstadt

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Stefan Steinhoff

Steuerberater und Gesellschafter der sfh Steinhoff Steuerberatungsgesellschaft mbH in Bensheim

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Christian Übelein

Redaktion DATEV magazin

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