Zwangsvollstreckung | Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 01.07.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.
Vollstreckungsrecht | Die BRAK hat zu den Vorschlägen einer Länderarbeitsgruppe zur Reform des Vollstreckungsrechts der Verwaltungsgerichtsordnung gegen Hoheitsträger Stellung genommen.