Nachhaltigkeit | Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Nachhaltigkeit | Die EU-Kommission hat am 18. April 2024 eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen, die am 19. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Nachhaltigkeit | Das BMJ hat den Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Am 19.04.2024 hat die WPK eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben.
Nachhaltigkeit | Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der CSRD in Deutschland hat der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK sein Fragen-/Antworten-Papier zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert.
Berufsstand | Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Er hat Informationen zum Beratungsergebnis aus der Sitzung am 15. April 2024 veröffentlicht.
Berufsstand | Die WPK unterstützt das Bestreben der ZSVR nach einer Verbesserung der Prüfungsqualität. Die WP/vBP-Prüfung trägt entscheidend zum gesamtwirtschaftlichen Ziel der Verringerung der Systemunterbeteiligung durch beteiligungspflichtige Hersteller bei. In ihren Stellungnahmen hat die WPK aber auch ausdrücklich auf die berufsrechtlichen Grenzen der vom Verpackungsgesetz vorgesehenen Prüfleitlinien hingewiesen.
Berufspolitik | Die WPK hat im Rahmen der Konsultation des IAASB zu begrenzten Änderungen aufgrund der geänderten PIE-Definition (Track 2) Stellung genommen.
Berufspolitik | Am 13. März 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BEG IV beschlossen. Den Forderungen der WPK in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2024 zum Referentenentwurf wurde größtenteils entsprochen.
Berufspolitik | Die WPK nimmt zur Zustimmung des Bundesrats zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz Stellung.
Qualitätskontrolle | Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 21. März 2024.
Rechnungslegung | Am 22.03.2024 hat der Bundesrat das vom Deutschen Bundestag am 22.02.2024 verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Damit werden die handelsrechtlichen Schwellenwerte angehoben. Darauf weist die WPK hin.
Berufsstand | Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 20. März 2024.
Berufspolitik | Am 05.03.2024 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW verkündet worden. Die WPK hatte im Gesetzgebungsverfahren gefordert, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, eine Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer von Gemeinden sowie kommunalen Eigenbetrieben vorzusehen.
Rechnungslegung | Am 15.03.2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) nach längerem Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten einem Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Mit der CSDDD werden Unternehmen bestimmter Größenordnung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette verpflichtet.
Berufspolitik | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde inzwischen an den Bundesrat übermittelt, der im März 2024 mit seinen Beratungen beginnt. Da die Forderung der WPK bisher nicht aufgegriffen wurde, hat sie sich am 5. März 2024 an den Bundesrat gewandt und darum gebeten, das Zurückbehaltungsrecht des WP/vBP zu schützen.
Berufspolitik | Die WPK hat gegenüber den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes Stellung genommen.
Berufsstand | Mit ihrer eindringlichen Botschaft haben Fritz Güntzler, Präsident der StBK Niedersachsen, Christian Böke, Präsident des StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt, und Prof. Dr. Hans-Michael Korth, Landespräsident der WPK in Niedersachsen, einen klaren Appell an die Bundes- und Landesregierung im Hinblick auf die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen gerichtet.
Geldwäschebekämpfung | Die EU-Kommission hat Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 vom 12.12.2023 geändert, die am 07.02.2024 in Kraft getreten ist. Die WPK stellt die aktualisierte Liste ihren Mitgliedern zur Verfügung.
Bekämpfung der Geldwäsche | Die WPK hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, anlassunabhängig die Einhaltung dieser Pflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen. Der Fragebogen dazu wird nicht mehr in Papierform übermittelt, sondern steht nun online zum Ausfüllen bereit.
Prüfung | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die WPK gebeten, ihre Mitglieder auf die Neuerungen gegenüber der in der Vergangenheit anwendbaren KWG-PrüfbV hinzuweisen.