Einbußen durch Ukrainekrieg | Agrarbetriebe in Deutschland, die von den Folgen des Ukrainekrieges stark betroffen sind, will die Bundesregierung finanziell unterstützen. Die Hilfe soll unbürokratisch und zeitnah ausgezahlt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Wirtschaftshilfen | Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich lt. BMWi die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt.
Wirtschaftshilfen | Unternehmen sollen nach aktuellen Informationen des BMWi nunmehr auch bei der November- und Dezemberhilfe ein Wahlrecht haben, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. Von Bedeutung ist dies insbesondere für Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Sie können damit entscheiden, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie die staatlichen Hilfen beantragen. Der DStV begrüßt diese weitergehende Flexibilisierung.
Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise | Aufgrund der steigenden Infektionszahlen war nach Ansicht der Politik ein zweiter Lockdown unvermeidlich. Die einschneidenden Maßnahmen treffen nicht nur das Hotel- und Gaststättengewerbe, sondern vor allem auch die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie Freizeiteinrichtungen und Vereine. Um die Einbußen zu lindern, haben Bund und Länder weitgehende Hilfsmaßnahmen beschlossen.
Corona-Krise | Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Das BMF berichtet, dass weitere Details und Bedingungen der Hilfen jetzt feststehen.