Versicherungsteuer | Das BMF-Schreiben regelt, was im Hinblick auf die Einbeziehung bestimmter Risiken in den Versicherungsschutz einer Transportgüterversicherung gilt (Az. III C 4 - S-6405 / 20 / 10002 :002).
Versicherungssteuergesetz | Für die Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen gilt lt. BMF dieses Schreiben (Az. III C 4 - S-6400 / 21 / 10002 :002).
Versicherungsteuer | Das BMF hat die Neufassung des Merkblattes zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer für EU/EWR-Versicherer veröffentlicht (Az. III C 4 - S-6356 / 21 / 10001 :001).
Versicherungsteuerrecht | Die Pflicht einer Versicherungsteuer wurde nicht auf klassische Verträge der Altersvorsorge und betriebliche Altersvorsorge ausgeweitet.
Personenversicherungen | Die Beurteilung des Versicherers ist im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anhand der Angaben des Versicherungsnehmers vorzunehmen.
Umsatzsteuer/Versicherungsteuer | Das BMF hat die Anwendungsregelung im Schreiben vom 11. Mai 2021 geändert (Az. III C 3 - S-7163 / 19 / 10001 :001).
Versicherungsteuer | Der BFH hat zur Steuerpflicht von Versicherungsprämien für Protection- und Indemnity-Versicherungen für Seeschiffe Stellung genommen (Az. V R 41/18).
Versicherungsteuer | Mit dem BMF-Schreiben werden die Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bekannt gegeben. Die Neufassungen gehen im Wesentlichen zurück auf Änderungen des Versicherungsteuergesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 2020 (Az. III C 4 - S-6532 / 19 / 10001 :004).
Versicherungsteuer | Das BMF-Schreiben führt zur Versicherungsteuerbarkeit gemäß § 1 Versicherungsteuergesetz (VersStG) aus. Das BMF-Schreiben vom 26. September 1990 wird aufgehoben (Az. III C 4 - S-6400 / 21 / 10001 :001).
Versicherungsteuer | Das BMF-Schreiben wendet sich an Versicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 2020 und beinhaltet u. a. Anwendungs- und Prüffragen (Az. III C 4 - S-6405 / 21 / 10001 :001).
Versicherungsteuerrecht | Der Finanzausschuss im Bundestag hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089) zugestimmt.
Versicherungsteuerrecht | Die deutsche Versicherungswirtschaft hat mit massiver Kritik auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089) reagiert.