Verfassungsrecht | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin (Vertrieb von Balkonkraftwerken) im Verfahren ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung richtet (Az. 1 BvR 1728/23).
Verfassungsrecht | Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die fachgerichtliche Untersagung einer Online-Berichterstattung richten (Az. 1 BvR 1601/23 und 1 BvR 1602/23).
Einkommensteuer | Das BVerfG hat eine Vorlage des Finanzgerichts Köln für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob der im Einkommensteuergesetz vorgesehene Ansatz eines Rechnungszinsfußes von 6 % zur Ermittlung der Pensionsrückstellung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (Az. 2 BvL 22/17).
Gebäudeenergiegesetz | Das BVerfG hat am 05.07.2023 dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssten ausreichend Zeit für die Beratung haben (Az. 2 BvE 4/23).
Juristische Ausbildung | Der VerfGH Sachsen hat die Verfassungsbeschwerden eines im juristischen Vorbereitungsdienst tätigen Rechtsreferendars und eines in Chemnitz niedergelassenen Rechtsanwalts verworfen (Az. Vf. 67-IV-22).
Säumniszuschläge | Nicht nur der Gesetzgeber fordert den steuerlichen Berater, sondern zuweilen auch die Justiz. So etwa bei der Frage, ob Zuschläge bei einer Säumnis verfassungswidrig sind oder nicht. Hier ist die Rechtslage aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unübersichtlich.
Vorratsdatenspeicherung | Das BVerfG hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richteten sich unmittelbar gegen Vorschriften des TKG und der StPO, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sog. anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen (Az. 1 BvR 141/16 u. a.)
Sozialversicherungsrecht | Das BVerfG entschied, dass die Kostengrundentscheidung eines Sozialgerichts die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Das Sozialgericht hat § 193 SGG in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet (Az. 1 BvR 311/22).
Verfassungsrecht | Der VerfGH Baden-Württemberg hat zwei Verfahren aufgehoben, weil diese den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt haben. Dem Beschwerdeführer wurde die Einsicht in Wartungs- und Reparaturunterlagen des Geschwindigkeitsmessgeräts verwehrt (Az. 1 VB 38/18).
Verfassungsrecht | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte (Az. 1 BvR 1623/17).
Brandenburgisches Polizeigesetz | Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer Polizeivollzugsbediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen (Az. 2 BvR 2202/19).
Verfassungsrecht | Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen richteten. Die Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin (Az. 1 BvR 2754/17 und 1 BvR 1349/20).
Tierarzneimittelgesetz | Das BVerfG entschied, dass § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, soweit die Vorschrift die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt stellt (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21).
Verfassungsrecht | Der VerfGH Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die die Verpflichtung nationaler Gerichte zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH im Zusammenhang mit dem in den Lebensversicherungsrichtlinien verbürgten Widerspruchsrecht und der Frage dessen rechtsmissbräuchlicher Ausübung betraf (Az. VGH B 70/21).
Verfassungsrecht | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2342/17).
Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz | Das BVerfG entschied, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz) ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 1 BvR 1187/17).
Verfassungsrecht | Der VerfGH Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag. Geblitzte Autofahrer können in einem Rechtsstreit Anspruch auf Einsicht in bestimmte Unterlagen einer Radarfalle haben (Az. VGH B 46/21).
Verfassungsrecht | Das BVerfG entschied, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit insoweit unvereinbar ist, als danach Erschließungsbeiträge nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzt erhoben werden können (Az. 1 BvL 1/19).
Verfassungsrecht | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich eine Mutter und ihre mittlerweile 16-jährige Tochter, bei der ein Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen besteht, gegen familiengerichtliche Entscheidungen gewandt haben, durch die der Mutter u. a. das Recht zur Regelung schulischer Belange sowie der Gesundheitssorge für ihre Tochter entzogen wurde (Az. 1 BvR 1525/20).
Verfassungsrecht | Die verfassungsrechtliche Pflicht des Landkreises, bei der Erhebung der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und gleichrangig mit dem eigenen zu berücksichtigen, ist verletzt, wenn der Kreistag über einen von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Umlagesatz beschließt, ohne dass ihm zumindest die zugrunde gelegten Bedarfsansätze der betroffenen Gemeinden vorlagen. So entschied das BVerwG (Az. 8 C 29.20 und 8 C 30.20).