Verfahrenserleichterungen | Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie nochmals verlängert. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können noch etwas länger von Steuerstundungen und Vollstreckungsaufschub profitieren. Darauf weist der DStV hin.
Corona-Krise | Das BMF hat eine nochmalige Verlängerung der steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen. Verlängert wird insoweit die Möglichkeit, für bis zum 31. März 2022 fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen (Az. IV A 3 - S-0336 / 20 / 10001 :047).
Berufsrecht | Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht gemäß § 130d Abs. 1 ZPO ab dem 1. Januar 2022 die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr. Das FG Berlin-Brandenburg weist dazu auf Einzelheiten hin.
Finanzgerichtsordnung | Digitalisierung | Im FG Münster wurde das in § 52b Abs. 6 FGO gesetzlich geregelte sog. ersetzende Scannen zum 01.01.2022 eingeführt. Außerdem besteht ab dem 01.01.2022 für Rechtsanwälte die Pflicht zur aktiven Nutzung ihres beA (§ 52d Satz 1 FGO).
Weihnachtsfrieden | Vom 17.12. bis 31.12.2021 verzichten die nordrhein-westfälischen Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen.
Steuerliche Maßnahmen | Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Darüber berichtet der DStV.
Kassensicherungsverordnung | Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (19/29085) vorgelegt. Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann.
Verfahrensrecht | Der BFH entschied, dass gerichtliche Entscheidungen auch aufgrund einer Beratung im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden können (Az. IV R 35/19).
Betriebsprüfungen | Im vergangenen Jahr sind rund 30.000 Betriebe weniger von den Finanzbehörden kontrolliert worden als im Jahr zuvor. Während 2019 rund 188.000 Betriebe geprüft wurden, waren es 2020 nur rund 159.000. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/28322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Steuererklärungsfrist | Medienberichten zufolge planen Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz, die Überbrückungshilfe III bis Ende des Jahres zu verlängern. Seitdem trommelt der DStV nachdrücklich für eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020.
Eindämmung der Normenflut | Das BMF erlässt ein Schreiben zur Anwendung der bis zum 17. März 2021 ergangenen BMF-Schreiben (Az. IV A 2 - O-2000 / 20 / 10001 :001).
Corona-Krise | Der Bund will mit den Ländern beraten, ob wegen der Corona-Krise gewährte Steuerstundungen über das Jahresende hinaus angeboten werden sollen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.
Berufsstand | Mit einem Schreiben an die Finanzministerien und Justizministerien des Bundes und der Länder hat die BRAK nachdrücklich gefordert, dass die Akteneinsicht in finanzgerichtlichen Verfahren durch Rechtsanwälte auch während der Corona-Pandemie gewährleistet werden muss.
Abgabenordnung | Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2020 IV A 3 - S-0336 / 19 / 10006 :001 - angepasst (Az. 3-S-033.6 / 18).
Abgabenordnung | Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2020 tritt an die Stelle des BMF-Schreibens IV A 3 - S-0336 / 07 / 10010 - 2 - vom 15. Februar 2017 (Az. IV A 3 - S-0336 / 19 / 10006 :001).
Verfahrensrecht | Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht eine unionsrechtliche Pflicht der Mitgliedstaaten, zu erstattende Beträge ab dem Zeitpunkt ihrer Entrichtung zu verzinsen, wenn Einfuhr- oder andere Abgaben unter Verstoß gegen Unionsrecht erhoben worden sind. Das FG Hamburg legt dem EuGH Fragen zu den Folgen von Rechtsanwendungsfehlern vor (Az. 4 K 14/20, 4 K 67/18, 4 K 56/18).