Umsatzsteuer | Das BMF hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Vordruckmuster USt 7 A aktualisiert (Az. III C 5 - S-7420-a / 21 / 10001 :001).
Mitteilungsverordnung | Anlage 1 der beiden BMF-Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung enthält jeweils bundeseinheitlich abgestimmte Ausnahmen von der Mitteilungspflicht. Diese Anlage wird um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ergänzt (Az. IV D 1 - S-0229 / 20 / 10001 :037 und IV D 1 - S-0229 / 22 / 10002 :004).
Abgabenordnung | Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Des Weiteren entschied der BFH, dass Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan zwischen den Spruchkörpern desselben Gerichts durch das Präsidium zu entscheiden sind (Az. X B 52/23 (AdV)).
Verfahrensrecht | Das BMF hat zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 Stellung genommen (Az. IV D 2 - S-0319 / 20 / 10002 :010).
Verfahrensrecht | Das BMF hat zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab 01.01.2025 Stellung genommen (Az. IV D 1 - S-0229 / 22 / 10002 :003).
Grundsteuer | Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell begründet (Az. 3 V 3080/23).
Digitalisierung | Der BFH hat festgestellt, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt ist, wenn während überwiegender Teile der mündlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats zu sehen ist (Az. V B 13/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Verfassungsrecht | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (sog. Cum-Ex-Geschäfte) richtet (Az. 2 BvR 1122/22).
Verfahrensrecht | Wird gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht. Dies entschied das FG Münster (Az. 8 K 1080/21).
Verfahrensrecht | Das FG Münster entschied, dass im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid vom Haftungsschuldner erstmals vorgetragene Umstände dazu führen können, dass sich die vom Finanzamt getroffene Ermessensentscheidung als rechtswidrig erweist (Az. 4 K 1158/20 L).
Verfahrensrecht | Das BMF hat sein Schreiben zum Steuergeheimnis bzw. zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern geändert (Az. IV A 3 - S-0130 / 23 / 10001 :001).
Finanzgerichtsordnung | Berufsausübungsgesellschaften in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH, für die erst ab dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg in Gestalt des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) eingerichtet wird, sind nach § 52d Satz 2 FGO erst ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen unter Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs als elektronisches Dokument zu übermitteln. Dies entschied der BFH in einem Zwischenurteil (Az. IX R 3/22).
Verfahrensrecht | Die bayerischen Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide an Steuerzahler übermitteln. Hierauf weist das BayLfSt hin.
Modernisierung des Steuerverfahrensrechts | Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 28.09.2022 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436) beschlossen.
Steuerverfahrensrecht | Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der EU geben (BT-Drucks. 20/3436).
Abgabenordnung | Das BMF hat eine Übergangsregelung gem. Artikel 97 § 15 Abs. 16 EGAO für die vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO und die Aussetzung der Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 und Satz 2 Nr. 2 AO von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 erlassen (Az. IV A 3 - S-0338 / 19 / 10004 :007).
Fristverlängerung | In der Sitzung am 10.06.2022 gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für die verlängerte Abgabefrist bei den Steuererklärungen 2020 bis 2024. Dazu hat die BStBK Stellung genommen.
Verfahrensrecht | DSGVO | Das FG Niedersachsen hat zu den Fragen Stellung genommen, ob Steuerpflichtige einen Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren haben, ob Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf direkte Steuern Anwendung findet und ob die Vorschrift einen gesonderten Anspruch auf Akteneinsicht umfasst (Az. 7 K 11127/18).
Finanzgerichtsordnung | Ein von einem Rechtsanwalt lediglich per Telefax und nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form eingereichter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist unzulässig. So entschied das FG Münster (Az. 8 V 2/22).
Abgabenordnung | Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Steuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden kann, wenn die Zustimmung zum Realsplitting erst nach bestandskräftiger Veranlagung erklärt wurde und der Sonderausgabenabzug beim Ehemann erst nach mehreren Jahren erfolgte, da die Berücksichtigung strittig war oder ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Az. X R 15/19).