Abgabenordnung | Ein Zwischenurteil gem. § 99 Abs. 2 FGO über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 AO wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Dies entschied der BFH (Az. II R 39/21).
Verfahrensrecht | Das BMF hat die Regelungen des AEAO zu §§ 30, 87a, 87d, 122, 154, 165, 172, 197, 219, 235, 363 und 367 geändert (Az. IV D 1 - S 0062/00119/001/001).
Verfahrensrecht | Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 veröffentlicht (Az. FM3-S 0338-1/43).
Abgabenordnung | Die obersten Finanzbehörden der Länder haben unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben - jeweils einschließlich Nebenleistungen - sowie für den Verzicht auf Zinsen nach § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, soweit sie auf durch Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern und Abgaben erhoben werden, neu geregelt (Az. FM3-S 0336-1/18).
Abgabenordnung | Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. So entschied der BFH (Az. IX R 1/24).
Gesetzgebung | Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 Euro angehoben.
Verfahrensrecht | Das FG Münster entschied, dass für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich ist, welches sich im Streitfall jedoch nicht feststellen ließ (Az. 3 V 1270/24 Ew,F).
Finanzverwaltungsgesetz | Das BMF delegiert die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für einige Bereiche an das Bundeszentralamt für Steuern (Az. IV B 3 - O 1120/19/10013 :005).
Mindeststeuergesetz | Das Mindeststeuergesetz findet seit Anfang 2024 in Deutschland Anwendung. Die betroffenen Unternehmen sind danach verpflichtet, bis 30. Juni 2026 eine Mindeststeuer-Anmeldung bei dem für sie örtlich bzw. zentral zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierauf macht das BayLfSt aufmerksam.
Verfahrensrecht | Steuerzahler haben Anspruch zu wissen, welche personenbezogene Daten gespeichert sind. Finanzämter müssen die Steuerzahler informieren, welche personenbezogenen Daten von ihnen sie verarbeitet und gespeichert haben, wenn sie diese Auskunft verlangen. So entschied der BFH (Az. IX R 35/21). Darauf weist der BdSt NRW hin.
Finanzgerichtsordnung | Wird der Auftrag, Klage zu erheben, in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet und deshalb die Klagefrist versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht. Dies entschied das FG Münster (Az. 5 K 150/24 U).
Abgabenordnung | Das FG Düsseldorf hatte in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere die Nutzbarkeit eines Gebäudes zum Feststellungszeitpunkt zu beurteilen (Az. 11 V 533/24 A (BG)).
Corona-Hilfen | Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern hat auf Anregung der Vereinigung der Unternehmensverbände ein einfaches und unbürokratisches Verfahren zur Stundung von Rückforderungen bei den Corona-Hilfen entwickelt.
Umsatzsteuer | Das BMF hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Vordruckmuster USt 7 A aktualisiert (Az. III C 5 - S-7420-a / 21 / 10001 :001).
Mitteilungsverordnung | Anlage 1 der beiden BMF-Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung enthält jeweils bundeseinheitlich abgestimmte Ausnahmen von der Mitteilungspflicht. Diese Anlage wird um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ergänzt (Az. IV D 1 - S-0229 / 20 / 10001 :037 und IV D 1 - S-0229 / 22 / 10002 :004).
Abgabenordnung | Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Des Weiteren entschied der BFH, dass Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan zwischen den Spruchkörpern desselben Gerichts durch das Präsidium zu entscheiden sind (Az. X B 52/23 (AdV)).
Verfahrensrecht | Das BMF hat zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 Stellung genommen (Az. IV D 2 - S-0319 / 20 / 10002 :010).
Verfahrensrecht | Das BMF hat zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) ab 01.01.2025 Stellung genommen (Az. IV D 1 - S-0229 / 22 / 10002 :003).
Grundsteuer | Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell begründet (Az. 3 V 3080/23).
Digitalisierung | Der BFH hat festgestellt, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt ist, wenn während überwiegender Teile der mündlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats zu sehen ist (Az. V B 13/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.