Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz | Das KG Berlin hat die Verbandsklage der niederländischen Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks „X“ wegen behaupteter Datenschutzverletzungen als unzulässig abgewiesen (Az. 20 VKl 1/25).
Zivilrecht | Das OLG Koblenz hatte zu entscheiden, ob eine Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) nicht nur gegen eine GmbH, sondern auch gegen deren Geschäftsführer persönlich erhoben werden kann (Az. 9 VKl 1/24).
VRUG | Die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie wird die deutsche Prozesslandschaft eher um ein weiteres Element ergänzen, als sie zu entlasten.
Kollektiver Rechtsschutz | Mit der Abhilfeklage können gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt eingeklagt werden. Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, mit dem das neue Klageinstrument eingeführt wird, ist am 13.10.2023 in Kraft getreten. Darüber informiert die BRAK.
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) | Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ist am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit am 13.10.2023, in Kraft treten. Darauf weist das BMJ hin.