M&A-Transaktionen |
Unternehmensnachfolge | Wer Ehefrau oder Sohn zu seinem Nachfolger küren will, sollte im Gesellschaftsvertrag überprüfen, ob eine Nachfolgeregel vereinbart wurde.
Unternehmensnachfolge | Bei Planung des Ruhestands, sollten Firmeninhaber unbedingt Regelungen zu Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen bedenken.
Das Unternehmertestament | Bei der Regelung der eigenen Nachfolge gilt, dass die letztwillige Verfügung unbedingt mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden muss.