Unternehmensnachfolge | Bei Planung des Ruhestands, sollten Firmeninhaber unbedingt Regelungen zu Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen bedenken.
Das Unternehmertestament | Bei der Regelung der eigenen Nachfolge gilt, dass die letztwillige Verfügung unbedingt mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden muss.