Umwandlungssteuer | Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der EStDV eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden. Dies entschied der BFH (Az. IV R 8/22).
Umwandlungssteuergesetz | Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat. So der BFH (Az. IV R 6/21).
Umwandlungsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, die während ihres Bestehens einem ihrer Gesellschafter steuerrechtlich wirksam eine Pensionszusage erteilt hat, in eine Personengesellschaft hinsichtlich der Pensionsrückstellung zur Entstehung eines Übernahmefolgegewinns im Sinne des § 6 UmwStG führt, da insoweit ein Korrekturposten im Sonderbetriebsvermögen des begünstigten Mitunternehmers anzusetzen ist (Az. VIII R 17/20).
Umwandlungssteuer | Das BMF hat eine Aktualisierung seines Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE) auf den Weg gebracht. Der DStV gibt in seiner Stellungnahme zum Entwurfsschreiben Anregungen für weitere Konkretisierungen, Klarstellungen, aber auch Streichungen.
Körperschaftsteuer | Der BFH entschied zum Fortbestand der finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers auf einen unterjährigen Übertragungsstichtag (Az. I R 45/20).
Körperschaftsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob im Falle eines Anteilstauschs bei einer unterjährigen Einbringung auch im Wirtschaftsjahr der Einbringung eine Organschaft zwischen der übernehmenden und der erworbenen Gesellschaft begründet werden kann (Az. I R 40/20).
Körperschaftsteuer | Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine finanzielle Eingliederung bei einer Verschmelzung des Organträgers auf einen anderen Rechtsträger auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft vorliegt und ob der Körperschaftsteuerbescheid ein Folgebescheid zum Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG ist (Az. I R 36/20).
Körperschaftsteuer | Der BFH hat für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als („neuer“) Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger (als „alter“ Organträger) erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird (Az. I R 21/20).
Umwandlungssteuer | Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes abgestimmt. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 06.12.2023.
Umwandlungssteuergesetz | Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch bei der Gewerbesteuer Anwendung findet (Az. I R 48/20).
Gewerbesteuer | Bei Eintritt in die Rechtsstellung einer übertragenden Gesellschaft ist nach den Vorschriften des UmwStG wegen Zurechnung der Vorbesitzzeiten eine Kürzung des Gewinns gemäß § 9 Nr. 2a GewStG (sog. Schachtelprivileg) lt. FG Düsseldorf auch dann vorzunehmen, wenn die Beteiligung bei der übernehmenden Gesellschaft nicht "zu Beginn des Erhebungszeitraumes" bestand (Az. 14 K 392/22 G,F).
Umwandlungssteuer | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die aufgrund einer Verschmelzung entstehende Grunderwerbsteuer nach einem Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG zu den Kosten des Vermögensübergangs i. S. von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 gehört (Az. I R 25/20).
Einkommensteuer | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Kapitalertragsteuer anzumelden und abzuführen ist, wenn ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen eine Beteiligung an einer GmbH gehört, rückwirkend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und während des Rückwirkungszeitraums eine Gewinnausschüttung aus der Beteiligung erfolgt, die an den (vormaligen) Einzelunternehmer weitergeleitet wird (Az. VIII R 35/19).
Umwandlungssteuer | Körperschaftsteuer | Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass es bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %-ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Fusionsrichtlinie vereinbar ist, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallenen Kosten der Vermögensübergänge den steuerfrei zu stellenden Übernahmegewinn mindern und dass vom Übernahmegewinn 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind (Az. 1 K 181/19).
Umwandlungsteuergesetz | Das BMF hat festgelegt, dass die Grundsätze der BFH-Urteile VIII R 9/19 und VIII R 15/20 auf Abspaltungen i. S. d. § 15 UmwStG nicht anzuwenden sind (Az. IV C 2 - S-1978-b / 20 / 10005 :004).
Umwandlungssteuer | § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 bildet nur die Grundlage für die Vermutung des Satzes 4 und ist kein eigenständiger Ausschlussgrund für eine Buchwertfortführung; es handelt sich um eine einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung bestehend aus den Sätzen 3 und 4. So der BFH (Az. I R 39/18).
Umwandlungssteuer | Begehrt ein verschmolzener Rechtsträger einen körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag von ausschließlich im Folgejahr der Verschmelzung entstandenen Verlusten zurück in das Jahr der Verschmelzung, greift § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG nicht ein. Der nach Beendigung des Rückwirkungszeitraums entstandene Verlust wandelt sich durch den Verlustrücktrag nicht in einen Verlust des Rückwirkungszeitraums. Dies u. a. entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 244/19).
Umwandlungssteuer | Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob aufgrund des Formwechsels der übernehmenden Gesellschaft, der nach einem qualifizierten Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG 2006 durchgeführt wurde, beim Einbringenden eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II zu erfolgen hat und ob gemäß § 163 AO im Billigkeitswege auf die steuererhöhende Berücksichtigung eines Einbringungsgewinns II zu verzichten ist (Az. I R 25/18).
Umwandlungssteuer | Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. So der BFH (Az. IV R 29/18).
Umwandlungssteuer | Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen Alleingesellschafter verschmolzen wird. So entschied der BFH (Az. X R 36/18).