Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung | Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer - abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV - für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit gilt (Az. IV D 1 - S 0123/24/10001 :001).