Überbrückungshilfen | Ab sofort können auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über zwei Millionen Euro, Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Dabei können die Unternehmen wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen, um die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen. Das teilt das BMWi mit.
Kultur- und Kreativwirtschaft | Das BMWi und das BMF haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Corona-Krise | Mit einem Update des FAQ-Katalogs zur Antragsberechtigung der Überbrückungshilfe II durch das BMWi Anfang Dezember entstanden viele beihilferechtliche Fragen, die Steuerberater und Mandanten verunsicherten. Die BStBK will mit ihrem Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze nun Licht ins Dunkel bringen.
Novemberhilfe | Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November („Novemberhilfe“) stehen laut BMWi. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder ab sofort starten und umgesetzt werden.
Corona-Überbrückungshilfen II | Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können KMU sowie Soloselbständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Der DStV ruft alle Berufsangehörigen dazu auf, den hilfesuchenden Unternehmen weiterhin als Unterstützer im Antragsverfahren zur Seite zu stehen.