Wirtschaftspolitik | Das BMWK und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden.
Corona-Wirtschaftshilfen | Das BMWK weist aktuell darauf hin, dass die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.08.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden. Dies geht auf eine Forderung von DStV und BStBK zurück.
Berufsrecht | Laut Information aus dem BMWK wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.06.2023 verlängert. Das berichtet der DStV.
Corona-Hilfen | Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab 01.04.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.
Berufsrecht | Die Personalkosten für die Umsetzung von Zutrittskontrollen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe IV förderfähig und können auch pauschal in Ansatz gebracht werden, um zusätzlichen Aufwand etwa für die Erstellung besonderer Stundennachweise zu vermeiden. Der DStV hatte sich im Interesse der betroffenen Antragsteller und des Berufsstands für eine pauschale Kostenabrechnung stark gemacht.
Überbrückungshilfe | Seit 07.01.2022 können laut BMF und BMWi über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Anträge sind über sog. prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen.
Berufsrecht | Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das BMWi hin. Der DStV hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.
Corona-Pandemie | Die BRAK hat zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 Stellung genommen.
Corona-Hilfe | Das BMF und das BMWi haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona- Wirtschaftshilfen geeinigt.
Überbrückungshilfe III und III Plus | Das BMWi hat aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hingewiesen, dass ein coronabedingter Umsatzeinbruch integraler Teil einer Antragstellung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und III Plus ist. Das berichtet die WPK.
Überbrückungshilfe III | Nach Informationen des DStV-Mitgliedverbands Berlin-Brandenburg wird die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III bis zum 02.11.2021 verlängert.
Neustarthilfe Plus | Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab 14.10.2021 Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen.
Überbrückungshilfe III Plus | Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab 06.10.2021 Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen.
Überbrückungshilfe III Plus | Unternehmen, die im Juni 2021 noch unter coronabedingten Umsatzeinbrüchen gelitten haben und dann auch von der Hochwasserkatastrophe im Juli getroffen wurden, können ab 24.09.2021 Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen.
Corona-Hilfen | Unternehmen können seit dem 23.07.2021 über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die Anträge sind über prüfende Dritte zu stellen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Corona-Hilfen | Nach einer aktuellen Information des BMWi wurde die Antragstellung in der Überbrückungshilfe III für Unternehmen mit einem erhöhten Förderbedarf von über 12 Mio. Euro erweitert, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund von Schließungsanordnungen zwischen dem 16.03.2020 und dem 30.06.2021 einstellen mussten. Der DStV begrüßt diese Erweiterung im Interesse der betroffenen Unternehmen.
Corona-Hilfen | Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt.
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe | Bei der Eingabe der korrekten Bankdaten im Rahmen des Antragsverfahrens für die Überbrückungshilfe III ist Sorgfalt geboten, um Verzögerungen bei der Auszahlung der Abschläge zu vermeiden. Dabei ist darauf zu achten, dass die angegebene IBAN mit der beim zuständigen Finanzamt hinterlegten IBAN übereinstimmt. Darauf weist der DStV hin.
Corona-Krise | Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise.
Überbrückungshilfen | Heute ist das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen. Damit können die Bundesländer ab heute mit der Prüfung der Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit wie geplant noch im März erfolgen. Das teilt das BMWi mit.