Unternehmen sparen weiter Energie und erhalten damit eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer
Strom- und Energiesteuer | Das Bundeskabinett hat auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI - Leibniz - Institut für Wirtschaftsforschung e.V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2021 wieder den sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können. Demnach haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.