Strompreisbremse | Im Streit um die Abschöpfung von Überschusserlösen im Zuge der Strompreisbremse blieben Verfassungsbeschwerden von betroffenen Ökostromerzeugern beim BVerfG ohne Erfolg. In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt (Az. 1 BvR 460/23 1 BvR 611/23).
Erdgas-Wärme- und Strompreisbremse-Gesetze | Die Ende 2022 in Kraft getretenen Erdgas-Wärme-(EWPBG) und Strompreisbremse-Gesetze (StromPBG) sehen den Erlass einer Verordnung zur Anpassung des Differenzbetrags (DBAV) bei den Preisbremsen vor. Die DBAV soll regelmäßig überprüft werden, um Rücksicht auf die aktuelle Marktentwicklung nehmen zu können.