Straßenverkehrsgesetz | Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten am 24.11.2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Straßenverkehrsgesetz | Autonome Fahrzeuge sollen künftig bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren können. Um dafür einen Rechtsrahmen zu schaffen, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren“ (19/27439) vorgelegt.