Gesetzgebung | Der Bundesrat hat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.
Gesetzgebung | Der Bundestag hat am 19.12.2024 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/14309) angenommen. Das Gesetz steht auf der Agenda des Bundesrates am 20.12.2024.
Steuerfortentwicklungsgesetz | 2025 droht Millionen von Arbeitnehmern eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung durch steigende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie massiv steigende Beitragsbemessungsgrenzen. Der BdSt fordert daher, den Abbau der kalten Progression voranzutreiben.
Berufsstand | Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September um die Regierungsentwürfe des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG). Am 16.10.2024 schloss das Gremium immerhin das Verfahren zum JStG 2024 ab. Mit unzähligen Änderungen reicherten die Ampel-Partner das Vorhaben an. Der DStV konnte mit seinen Anregungen teils punkten.
Berufsstand | Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll u. a. eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft kritisiert die BRAK, dass dadurch die Verschwiegenheitspflicht verletzt und unnötige zusätzliche Bürokratie geschaffen wird.
Berufspolitik | Die WPK hat den Ausschüssen ihre Stellungnahme zum SteFeG vom 27. September 2024 übermittelt. Die WPK lehnt die Mitteilungspflicht unverändert ab. Hilfsweise wird gefordert, die meldepflichtigen Sachverhalte zu konkretisieren und zu begrenzen.
Berufsstand | Mit dem dringenden Appell „Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen“ wenden sich die Kammern und Verbände betroffener Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gegen den erneuten politischen Vorstoß im Steuerfortentwicklungsgesetz.
Gesetzgebung | Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783) vor, der am 26.09.2024 zusammen mit dem Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 20/12778) erstmals im Bundestag beraten wurde.
Gesetzgebung | Der Deutsche Bundestag musste lange auf steuerliche Vorhaben warten. Seit September sind rund 380 Seiten Gesetzestext nebst Begründungen zu beurteilen: Steuerfortentwicklungsgesetz, Jahressteuergesetz 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Der DStV warb für wichtige Entlastungsaspekte.
Steuerfortentwicklungsgesetz | Der Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz wurde in den Bundestag eingebracht (SteFeG, BT-Drs. 20/12778).
Steuerfortentwicklungsgesetz | Mit steuerlichen Verbesserungen stärkt die Bundesregierung die Elektromobilität. Künftig profitieren Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge – zudem wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert.
Berufsstand | Die umstrittene Meldepflicht ist im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes erneut enthalten. Die BRAK erneuert ihre Kritik an der geplanten Regelung, die aus ihrer Sicht das Mandatsgeheimnis verletzt.
Gesetzgebung | Das BMF hat den Regierungsentwurf zum sog. Steuerfortentwicklungsgesetz (ehemals JStG 2024 II) veröffentlicht.