Solidaritätszuschlaggesetz 1995 | Das BVerfG hat eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der für das Streitjahr 2007 gültigen Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 2 BvL 6/14).
Solidaritätszuschlag | Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies entschied der BFH (Az. IX R 15/20).
Solidaritätszuschlaggesetz | Ja - so entschied das FG Baden-Württemberg in einem nicht rechtskräftigen Urteil und wies die zulässige Klage der Kläger als unbegründet ab (Az. 10 K 1693/21).
Einkommensteuer | Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 Prozent angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren.
Solidaritätszuschlag | Die durch den Solidaritätszuschlag erzielten Steuereinnahmen betrugen im Jahr 2020 18,676 Mrd. Euro und im Jahr 2021 11,028 Mrd. Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1969) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit.
Solidaritätszuschlag | Das Aufkommen des von Kapitalgesellschaften gezahlten Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer ist nach Angaben des Deutschen Bundestages im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr gesunken.
Solidaritätszuschlag | Seit Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. Der BdSt unterstützt eine Musterklage gegen den Soli 2020. Jetzt wurde die beim BFH eingelegte Revision umfangreich begründet (Az. IX R 15/19).
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Solidaritätszuschlag | Der BdSt geht mit seiner Musterklage gegen den Solidaritätszuschlag 2020 in die nächste Instanz. Das FG Nürnberg hatte wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zugelassen. Nun legt der Verband seine Musterklage dem BFH vor. Unter dem jetzt bekanntgegebenen Az. IX R 15/20 wird die Musterklage beim BFH geführt.