Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH hatte zu klären, ob der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren ist‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht (Az. II R 54/22).
Erbschaft-/Schenkungsteuer | § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht. So entschied der BFH (Az. II R 19/24).
Schenkungen | Zuwendungen während der Ehe oder im Scheidungsfall bedürfen gerade im Unternehmensbereich einer umfassenden, vertraglichen Regelung.
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Mit der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt der Gesetzgeber eine konsequente Fortentwicklung der Kapitalverkehrsfreiheit sicher.
Hochwasser | Die OFD Karlsruhe hat einen Erlass zur Unterstützung für Betroffene des Hochwassers am 13.08.2024 durch steuerliche Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe herausgegeben.
Finanzgerichtsordnung | Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. So der BFH (Az. II R 22/20).
Auswirkungen des KöMoG | Die nun für Personengesellschaften mögliche Option zur Körperschaftsbesteuerung kann erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen haben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Verschärfungen der Finanzverwaltung führen zu Risiken bei Umwandlungen im Vorfeld einer (unentgeltlichen) Unternehmensnachfolge.
GmbH in der Nachfolge | Bei der Übertragung des Unternehmens sind in erster Linie die Vorgaben des Erschaftsteuergesetzes zu berücksichtigen.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer lt. FG Baden-Württemberg auf seinen Lebensmittelpunkt an - auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat (Az. 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18).