Finanzgerichtsordnung | Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. So der BFH (Az. II R 22/20).
Auswirkungen des KöMoG | Die nun für Personengesellschaften mögliche Option zur Körperschaftsbesteuerung kann erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen haben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Verschärfungen der Finanzverwaltung führen zu Risiken bei Umwandlungen im Vorfeld einer (unentgeltlichen) Unternehmensnachfolge.
GmbH in der Nachfolge | Bei der Übertragung des Unternehmens sind in erster Linie die Vorgaben des Erschaftsteuergesetzes zu berücksichtigen.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer lt. FG Baden-Württemberg auf seinen Lebensmittelpunkt an - auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat (Az. 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18).