Klimaschutz | Zum 1. Januar 2023 ist die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Mit neuen Förderboni und leichteren Förderbedingungen will die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser unterstützen. Das „Effizienzhaus-55“ gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard.
Energiewende im Gebäudebereich | Ab 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Das teilt das BMWK mit.