Gesetzgebung | Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“ (BT-Drs. 20/14264) vorgelegt.
Gesetzgebung | Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Dies sieht eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.
Berufsstand | In einem aktuellen Urteil hat der BGH klargestellt, dass Anwältinnen und Anwälte per AGB Stundenhonorare vereinbaren dürfen. Sind die Honorarklauseln jedoch insgesamt betrachtet missbräuchlich, kann die gesamte Honorarvereinbarung unwirksam sein; dann gäbe es nur noch die gesetzliche Vergütung. Hierauf weist die BRAK hin.
Berufsstand | Der BGH hat klargestellt, dass Stundenhonorare per AGB grundsätzlich zulässig sind - aber auch, wann ihre Gestaltung missbräuchlich ist (Az. IX ZR 65/23). Hierauf weist die BRAK hin.
Berufsstand | Eine handschriftliche Unterschrift, wie bisher, ist nicht mehr erforderlich. Die BRAK hatte sich wiederholt für eine derartige Formerleichterung eingesetzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Gebührenrechnungen seit dem 17.07.2024 in Textform an ihre Mandantschaft mitteilen.
Berufsstand | Scans sind keine auslagenfähigen Kopien gem. Nr. 7000 VV RVG. Daher kann auch keine Dokumentenpauschale geltend gemacht werden, so das OLG Bamberg (Az. 1 W 12/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Vergütungsvereinbarungen | Ein Urteil des EuGH sorgte für Unsicherheit, wie Anwältinnen und Anwälte wirksam Stundenhonorar mit ihren Mandanten vereinbaren können. Die Gebührenreferentinnen und -referenten der Rechtsanwaltskammern haben Hinweise zur Einhaltung der Transparenzanforderungen verabschiedet. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Anwaltsgebühren | Das OLG Bamberg hat sich in einer umstrittenen Frage positioniert: Für die Terminsgebühr müsse auch die Gegenseite involviert gewesen sein (Az. 2 WF 177/23). Darauf weist die BRAK hin.
Anwaltliche Vergütung | Die Anwaltsvergütung wird fällig, wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Einen förmlichen Ruhebeschluss brauche es nicht, so das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 26 Ta (Kost) 6085/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz | Mit einer gemeinsamen Stellungnahme fordern BRAK und DAV eine zeitnahe lineare Erhöhung der anwaltlichen Vergütung.
Gesetzentwurf | Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts vorgelegt (19/23484).